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Newsletter Russian Desk, Litigation, März 2019
Newsletter Russian Desk, Litigation, März 2019
Liebe Leserinnen und Leser,
die Mitwirkung in einem Insolvenzverfahren in Russland konfrontiert Gläubiger mit zahlreichen Fragen. Daher neigten bislang einige Investoren dazu, ihre Forderungen abzuschreiben, ohne die Forderungen gegen den Schuldner im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Mittlerweile allerdings haben sich die Rahmenbedingungen in einem Insolvenzverfahren deutlich verbessert.
Eine besondere Rolle spielen dabei die Teilnahme an Gläubigerversammlungen und die Mitwirkung im Gläubigerkomitee. Die hierzu unlängst herausgegebenen Erläuterungen des Obersten Gerichts präzisieren diese Mitwirkung der Gläubiger (nachstehend „Überblick“).
Geschäftsführer und Juristen von Unternehmen, die in Russland Forderungsmanagement betreiben und dabei Forderungen in Insolvenzverfahren anmelden, sollten diese Aktualisierungen kennen und in der Praxis nutzen.
Wir wünschen eine informative Lektüre und freuen uns auf Ihre Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Bezborodov
Rechtsanwalt | LL.M. | Partner
Expert:innen
Alexander Bezborodov Rechtsanwalt, LL.M. Partner |
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Natalia Bogdanova Diplom-Juristin, Ph.D. Senior Associate |
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Falk Tischendorf Rechtsanwalt Partner |
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