| Mandantenseminar


Unternehmerfrühstück in München

„Chefsache – Gefahr im Verzug“
Wie die NIS2 Sicherheitsrichtlinie Unternehmer herausfordert

Am 16. Januar 2023 ist die EU-Richtlinie für ein hohes gemeinsames Cyber-Sicherheitsniveau NIS2 in Kraft getreten und ist von den Mitgliedsstaaten bis zum 17. Oktober 2024 umzusetzen.

Hierbei erweitern sich sowohl der bestehende NIS-Geltungsbereich als auch die Anforderungen an ein höheres Maß an IT-Sicherheit erheblich. 

In unserem Breakfast Talk, welchen wir gemeinsam mit dem BVMW veranstalten, thematisieren wir die Auswirkungen der NIS2 Richtlinie für betroffene Unternehmen und deren Führungskräfte. Wir präsentieren die Inhalte des für Deutschland vorliegenden Referentenentwurfs zur nationalen Umsetzung und geben erste Orientierungshilfen mit Blick auf erforderliche Nachweise über Cybersicherheits-Maßnahmen gegenüber Aufsichtsbehörden, IT-Auditoren, Wirtschaftsprüfern und Versicherern.