BLOG -


Arbeitszeitgesetz: Nahles plant Experimentierphase

Seit Ende 2016 steht fest: Die große Reform des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) wird weiter auf sich warten lassen. Gleichwohl bewegt sich etwas, da Arbeitsministerin Andrea Nahles „mittelfristig“ die Öffnung des ArbZG zu Experimentierzwecken angekündigt hat. Der nachfolgende Beitrag soll den Hintergrund erklären und zeigen, was bereits heute über das Experiment bekannt ist und welche Chancen es für Unternehmen bietet.

Hintergrund

Digitalisierung und Industrie 4.0 verändern Geschäftsmodelle massiv. Disruptive Gefahren, die aus der Entwicklung neuer Technologien resultieren und lang bewährte Geschäftsmodelle von heute auf morgen zerstören können, sind größer denn je. Dies zeigen Schicksale von ehemaligen Weltmarktführern eindrucksvoll. Unternehmen müssen daher mit den Anforderungen des digitalen Wandels Schritt halten, um nicht vom Markt verdrängt zu werden. Dazu braucht es zwingend mehr Arbeitszeitflexibilität, führt man sich das derzeit enge Korsett mit der werktäglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden, den elfstündigen Mindestruhezeiten und dem Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit vor Augen. Arbeitgeberverbände, allen voran die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), fordern deshalb schon lange, das ArbZG zu öffnen. Dabei geht es nicht darum, die Rahmenbedingungen des Gesetzes in Frage zu stellen. Viel geholfen wäre der Wirtschaft bereits, wenn das ArbZG an die gegenwärtige Realität angepasst werden würde.

Dialogprozess

Das von Andrea Nahles geführte Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie einige Tarifpartner, wie METALL NRW und die IG Metall NRW, haben das Arbeitszeitdilemma erkannt. So hielten die genannten Tarifpartner bereits in einer gemeinsamen Erklärung im Juni 2015 fest, dass die Industrie 4.0 mit ihren technischen Neuerungen zu neuen Flexibilitätsanforderungen an die Beschäftigten führen werde. Dies erfordere auch eine größere zeitliche Flexibilität betrieblicher Prozesse, wobei diese Prozesse die erhöhte Flexibilität der individuellen Arbeitszeitbedürfnisse berücksichtigen sollen. Das BMAS integrierte das Thema Arbeitszeit in seinen im April 2015 gestarteten Dialogprozess zum Thema „Arbeiten 4.0“, der Ende 2016 mit dem sog. Weißbuch sein vorläufiges Ende fand (abrufbar unter www.arbeitenviernull.de).

Experimentierphase

Das Resultat des Dialogprozesses klingt zunächst ernüchternd. So will Andrea Nahles weder grundsätzlich am Achtstundentag rütteln noch eine große Reform auf den Weg bringen. Vielmehr möchte sie experimentieren und kündigt ein auf zwei Jahre befristetes Wahlarbeitszeitgesetz an. Dieses soll den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zum einen mehr Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Dauer der Arbeitszeit, deren Lage und den Arbeitsort geben, zum anderen aber auch die Möglichkeit zur Abweichung von bestehenden Regelungen des ArbZG schaffen. Wie weitgehend derartige Abweichungen ausgestaltet werden können, ist noch nicht bekannt, wohl aber, dass das Wahlarbeitszeitgesetz enge Voraussetzungen für die Teilnahme am Experiment aufstellen wird:

1. Ein Tarifvertrag muss die Abweichungen zulassen. 2. Es muss eine Betriebsvereinbarung über Wahlarbeitszeitkonzepte vorliegen. 3. Betroffene Arbeitnehmer müssen den Abweichungen individuell zustimmen.



Außerdem müssen sich die Unternehmen dazu verpflichten, die Auswirkungen des Experiments zu evaluieren und die Ergebnisse der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen. Diese sollen, so das Weißbuch, schließlich nach zwei Jahren ausgewertet und dann ggf. in dauerhafte Regelungen im Wahlarbeitszeit- sowie im ArbZG festgeschrieben werden.

Bewertung und Chancen

Es ist aus Arbeitgebersicht unglücklich, dass Andrea Nahles sich nicht gleich an die große Reform wagt und Teilnahme am Experiment unter Tarifvorbehalt stellt. So verspielt sie wertvolle Zeit und versperrt durch den Tarifvorbehalt die Möglichkeit rein betrieblicher Lösungen.

Des Weiteren bleibt abzuwarten, ob das Experiment überhaupt noch in der aktuellen Legislaturperiode starten kann. In der Online-Ausgabe der FAZ vom 20. November 2016 wurde sie zuletzt optimistisch zitiert: „Ich bin sicher, dass nächstes Jahr [also 2017] der Startschuss kommt.“ Wenn er kommt, bleibt zu hoffen, dass auch die Sozialpartner ihre Tarifverträge zügig für das Experiment öffnen.

Geschieht dies, bietet das Experiment allerdings durchaus Chancen. Unternehmen können mit der Teilnahme und der Etablierung flexibler Arbeitsbedingungen werben und sich damit nach außen als innovativ und wettbewerbsfähig zeigen. Dies spricht Geschäftspartner, Mitarbeiter und Bewerber gleichermaßen an. Ferner ist eine Reform des ArbZG langfristig nur dann realistisch, wenn sich viele Unternehmen am Experiment beteiligen und so beweisen, dass eine Arbeitszeitgestaltung im Interesse aller Beteiligten auch abweichend zu den derzeitigen Vorgaben des ArbZG möglich ist. Tarifgebundene Unternehmen sollten den politischen Prozess daher wachsam verfolgen und sich, wenn es so weit ist, experimentierfreudig zeigen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Henrik Lüthge.

TAGS

Aktuelles Arbeitszeitgesetz ArbZG Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS METALL NRW IG Metall NRW Industrie 4.0 Wahlarbeitszeitgesetz Weißbuch