Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Mit einem neuen Gesetzesvorhaben des Finanzministeriums sollen mehr Investmentfonds nach Deutschland gelockt werden und auch für nationale und internationale Fachkräfte soll der Gründerstandort Deutschland attraktiver werden. Die neuen Regelungen sind im Fondstandortgesetzes enthalten, das am 1. Juli 2021 in Kraft treten soll. Der Gesetzentwurf besteht aus zwei Teilen:

Teil 1: Steuererleichterungen für Investmentfonds

Teil 2: Attraktivere und einfachere Beteiligung von Mitarbeitern an Start-ups und KMUs.

In Bezug auf die Neuerungen in Teil 1 verweisen wir auf den ausführlichen Beitrag unserer Fondspezialisten, die sich mit den Neuerungen für Fonds ausführlich befasst haben.

Dieses Sonderheft widmet sich der Säule 2 des Fondstandortgesetzes, Mitarbeiterbeteiligungen. Wichtiges Argument des Finanzministeriums für die Reform, angetrieben insbesondere durch die Start-up Lobby ist es den Gründerstandort Deutschland attraktiver zu machen. Da Mitarbeiterbeteiligungen in unserer täglichen Beratungspraxis eine wichtige Rolle spielen und die unterschiedlichsten Rechtsbereiche, aus den unterschiedlichsten Perspektiven mit der Gestaltung, Prüfung und manchmal auch Durchsetzung von bzw. Verteidigung gegen Ansprüchen aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen befasst sind, haben wir in den nachstehenden Beiträgen versucht die Zukunft von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen auf Basis der Reform durch das Fondstandortgesetz darzustellen. Als internationale Wirtschaftskanzlei wollten wir aber auch von unseren Kollegen aus dem Ausland, mit denen wir täglich zusammenarbeiten erfahren, wie Mitarbeiterbeteiligungen in ihre Rechtsordnung funktioniert. Offensichtlich scheint hier in machen Rechtsordnungen etwas besser zu laufen, wenn die Unterschiede den Gesetzgeber zur Handlung animieren. Wir sind daher besonders stolz darauf, Ihnen nach einer Darstellung der Reform im Rahmen des Fondsstandortgesetzes, einen Rechtsvergleich darzustellen, zu dem Kollegen aus den folgende Ländern beigetragen haben:

  • Estland
  • Litauen
  • Finnland
  • Lettland
  • Frankreich
  • Israel
  • Österreich
  • Polen
  • Schweden
  • Schweiz
  • UK
  • USA

Nach dem Rechtsvergleich und einem Beitrag zu der Zukunft von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen nach der Reform, runden unsere Kollegen das Bild ab, in dem sie aus der Perspektive Ihrer Rechtsgebiete die Besonderheiten von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen beleuchten.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und freuen uns darauf, Sie bei der Entwicklung und dem Aufbau Ihres Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu unterstützen.