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Newsletter Russland-Praxis, Mai 2018
Parallelimporte in Russland
Stellen Sie sich mal vor: Jemand kauft die von Ihrem Unternehmen produzierten Waren im Ausland oder vielleicht sogar in Deutschland ein, bringt diese nach Russland und verkauft sie dort unter Umgehung sämtlicher Genehmigungen, Vertriebsnetze und Preisstrukturen, die Sie sich ursprünglich vorgestellt haben. Und das Schlimmste: Sie haben keinerlei Kontrolle, an wen Ihre Waren verkauft werden und zu welchem Preis, und dies in Zeiten, in denen jederzeit Sanktionen der Europäischen Union oder der USA auf sie herabregnen können.
Das geht doch nicht, werden Sie jetzt sagen, dagegen muss man doch etwas tun können!
In Russland, das seit der Krise mit den Besten auch um viele Waren konkurriert, ist die Frage der Zulässigkeit solcher Parallelimporte heiß diskutiert.
Tatsächlich hat am 13. Februar 2018 das russische Verfassungsgericht die Zulässigkeit dieser Parallelimporte nach Russland geprüft. Mit dieser Entscheidung setzen sich sowohl die russischen Massenmedien, als auch die juristische Fachliteratur gegenwärtig intensiv auseinander.
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Expert:innen
Falk Tischendorf Rechtsanwalt Partner |
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