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Haftung von Geschäftsleitern für Unternehmensgeldbußen: ja, nein, jein?

„Vorstände und Geschäftsführer haften nicht für Kartellgeldbußen, die gegen das Unternehmen festgesetzt werden. Auch nicht, wenn sie ihre Pflichten verletzt haben. Zu diesem für Geschäftsleiter und D&O-Versicherer gleichermaßen beruhigenden Schluss ist jedenfalls das OLG Düsseldorf im sogenannten Edelstahlkartell-Fall gekommen (Urteil vom 27.07.2023 - VI-6 U 1/22 (Kart)).“

Lesen Sie den vollständigen Beitrag von Dr. Daniel Walden und Dr. Florian Weichselgärtner in der der Dispute Resolution, Ausgabe 4/2023 unter diesem Link oder im PDF-Format im Downloadbereich.


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Haftung von Geschäftsleitern für Unternehmensgeldbußen Ja, nein, jein_Dr. Daniel Walden und Dr. Florian Weichselgärtner in Dispute Resolution 29. November 2023.pdf

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