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Sondernewsletter: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

der Bundestag hat am 23. Juni 2023 diverse Neuerungen in Bezug auf das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Ein Teil dieser Änderungen ist seit dem 1. November 2023 in Kraft. Die weiteren Änderungen treten im März bzw. Juni 2024 in Kraft. Die Fachkräfteeinwanderung beruht von nun an auf den folgenden drei Säulen:

  • Fachkräftesäule,
  • Erfahrungssäule und
  • Potenzialsäule.

Das neue Gesetz bietet für Arbeitgeber aller Branchen erhebliches Potenzial, Arbeitsplätze leichter mit ausländischen Fachkräften besetzen zu können.

In diesem Sonder-Newsletter erläutern wir alle relevanten Änderungen im Überblick. Unser erfahrenes Team unterstützt Sie bei der Beantwortung aller weitergehenden Fragen und bei der praktischen Umsetzung oder im Dialog mit den zuständigen örtlichen Behörden.

Das Team von ADVANT Beiten unterstützt Ihr Unternehmen vollumfänglich bei der Anwendung und praktischen Umsetzung der Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften und steht Ihnen gerne für weiterführende Erläuterungen zu diesem sowie allen anderen arbeitsrechtlichen Themen zur Verfügung. Bei Fragen nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf.

Wir wünschen eine informative Lektüre.
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Mit besten Grüßen
Ihre Praxisgruppe Arbeitsrecht

Markus Künzel, Dr. Corinne Klapper und Virginia Mäurer