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Newsletter Arbeitsrecht Juli 2023

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

nachdem die EU-Whistleblower-Richtlinie bis 17. Dezember 2021 in nationales Recht hätte transformiert werden müssen, hatte der Bundestag am 16. Dezember 2022 eine erste Fassung beschlossen. Allerdings verweigerte der Bundesrat zu dieser am 10. Februar 2023 seine Zustimmung. Am 14. März 2023 sodann spaltete die Bundesregierung das Gesetzesvorhaben in zwei Gesetzesentwürfe. Die Idee dahinter war, dass nur einer der Entwürfe zustimmungspflichtig sein sollte und dadurch ein schnelleres Gesetzgebungsverfahren gewährleistet werden kann. An dieser Überlegung störten sich jedoch einige Sachverständige und sahen darin einen Verstoß gegen Verfassungsrecht. Daraufhin wurde die Aufspaltung von der Tagesordnung genommen und doch noch der Vermittlungsausschuss angerufen, welcher am 9. Mai 2023 endlich einen Kompromiss erzielt hat. Die notwendige Zustimmung des Bundestages folgte dann am 11. Mai 2023, womit das schier nicht enden wollende Gesetzgebungsverfahren zum Hinweisgeberschutzgesetz doch noch sein Ende genommen hat. Details zum Inhalt des Hinweisgeberschutzgesetzes finden Sie sowohl in unserem Blickpunkt-Beitrag als auch in unserem Sonder-Newsletter.

Neben der Legislative hat auch die Judikative in gewohnter Manier praxistaugliche Entscheidungen veröffentlicht. Auszugsweise ist hier das BAG-Urteil vom 31. Mai 2023 zum Thema Equal Pay zu nennen. Hierbei ging es darum, dass Leiharbeitnehmer keinen Anspruch auf Equal Pay haben, wenn ein Tarifvertrag den „Gesamtschutz der Leiharbeitnehmer“ gewährleistet.

Erhebliche Praxisrelevanz hat aber auch das Urteil von Seiten des BAG vom 29. März 2023. Inhalt der Entscheidung ist, dass ein Weiterbeschäftigungsangebot des Arbeitgebers, welches nicht ernst gemeint ist, nicht geeignet ist, etwaige Annahmeverzugslohnansprüche auszuschließen. Eine Besprechung dieser und weiterer interessanter Entscheidungen können Sie unter der Rubrik Rechtsprechung finden.

Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre unseres Newsletters. Alle Kolleginnen und Kollegen der Praxisgruppe Arbeitsrecht von ADVANT Beiten stehen Ihnen gerne für ergänzende Erläuterungen zu diesen aktuellen und allen anderen Themen Ihres beruflichen Alltags gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Markus Künzel

– für die Praxisgruppe Arbeitsrecht –

Der Newsletter kann unser diesem Link eingesehen werden.

Das in diesen Beiträgen gewählte generische Maskulinum bezieht sich zugleich auf die männliche, die weibliche und andere Geschlechteridentitäten. Zur besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Geschlechteridentitäten werden ausdrücklich mitgemeint, soweit die Aussagen dies erfordern.