BLOG -


EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie angenommen – Änderungen des GEG zu erwarten

Das EU-Parlament hat am 12.03.2024 die Neufassung der "Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienzrichtlinie" (englisch Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) beschlossen. Sie entspricht im Wesentlichen dem Ergebnis der Einigung im Trilog-Verfahren aus dem Dezember 2023.

Ursprünglich noch "Sanierungszwang" vorgesehen

Die EU-Kommission hatte die Novelle der Gebäuderichtlinie im Dezember 2021 als Teil des sogenannten Green Deals vorgestellt. Fast 40% des Energieverbrauchs und mehr als ein Drittel der Treibhausgasemissionen in Europa entfallen auf den Bereich "Gebäude", dabei möchte die EU bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden.

Mit der neuen Richtlinie sollten erstmals einheitliche Energieeffizienzklassen für alle Gebäude gelten. Bis 2030 sollten alle bis dahin errichteten Neubauten emissionsfrei sein. Alle Bestandsgebäude sollten dieses Ziel bis 2050 erreichen. Auf dem Weg dahin sollen die Eigentümer stetig steigende Mindeststandards bei Wärmedämmung und Heizung erfüllen.

Im März 2023 verabschiedete das EU-Parlament eine verschärfte Sanierungspflicht über Mindest-Energiestandards (MEPS) für Gebäude mit schlechter Energiebilanz der Klasse "G" (Worst Performing Building, WPB). Bis 2030 sollten alle Wohngebäude die Energieeffizienzklasse "E" erreichen und drei Jahre später die Klasse "D". Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude sollten diese Energieeffizienzklassen bis 2027 bzw. 2030, also 3 Jahre früher erreichen, denn erfahrungsgemäß haben die energieineffizientesten Gebäude das meiste Einsparpotential.

Die sich hieraus ergebenen Sanierungspflichten wurden in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Manche Mitgliedstaaten forderten gar, alle Wohngebäude von der Sanierungspflicht auszuklammern.

EU-Parlament verabschiedet sich nun von der "Sanierungspflicht"

Ende Juni 2023 fanden die sogenannten Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament statt. Deutschland schaute besonders kritisch zu. Unter anderem aus zwei Gründen:

Einerseits tobte in Deutschland zu dieser Zeit der Streit um das sogenannte "Heizungsgesetz" (Gebäudeenergiegesetz, GEG). Den Bürgerinnen und Bürgern sollten nicht notwendigerweise noch mehr zugemutet werden. Andererseits ist Deutschland besonders betroffen, da hier 63% der Wohngebäude vor 1979 - laut dena-Studien -, also vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung, gebaut worden sind, die kaum oder gar nicht energetisch saniert worden sind.

Neue Vorgaben zur Reduktion des Energieverbrauchs, Solarnutzung von Gebäuden und Verpflichtung zur Erstellung einer Ökobilanz verabschiedet

Statt individueller Sanierungspflichten für Wohngebäude soll es allgemeine Vorgaben zur Reduktion des Endenergieverbrauchs über den gesamten Wohngebäudebestand geben. Die Mitgliedsstaaten sollen den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des gesamten Wohngebäudebestands schrittweise bis 2030 im Vergleich zu 2020 um 16% einsparen und bis 2035 sollen es dann 20 bis 22% sein. Dabei wird den Mitgliedstaaten überlassen, wie sie diese neuen Vorgaben zur Verbrauchsreduktion im Gebäudesektor erfüllen. Allerdings sollen die WPB mindestens 55% der Energieeinsparung liefern. Im Nichtwohngebäudebereich sollen Mindeststandards zur Sanierung der energetisch schlechtesten 16% des Bestandes bis 2030 und der ineffizientesten 26% bis 2033 eingeführt werden. Ausnahmen für Baudenkmale und bestimmte Gebäudetypen sind möglich.

Die Einigung sieht auch vor, dass neue Gebäude so zu planen sind, dass sie sich für die Installation von Solaranlagen eignen. Zudem sollen auf Gebäuden der öffentlichen Hand ab 2027 schrittweise Solaranlagen installieren, so weit das technisch, wirtschaftlich und funktionell machbar ist.

Zudem besteht eine Verpflichtung zur Berechnung und Darstellung des "Lebenszyklus-Treibhauspotentials" für Neubauten über 1.000m² ab 2028 und für alle Neubauten ab 2030.

Nächste europäische und deutsche Schritte

Der Europäische Rat muss der Richtlinie nun noch formal zustimmen. Allerdings erwartet man hier keine Ablehnung, da dieser im Trilog-Verfahren beteiligt war. Die EU wird während der Umsetzungsphase gemeinsam mit den Mitgliedstaaten prüfen, welche Maßnahmen sich für die jeweiligen EU-Länder eignen.

In Deutschland wird nun mit Anpassungen am Gebäudeenergiegesetz gerechnet. denn die Mitgliedstaaten sollen "spezifische Maßnahmen für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- und Kälteversorgung mit dem Ziel festlegen, die Nutzung mit fossilen Brennstoffen betriebener Heizkessel bis 2040 vollständig einzustellen". Eine Förderung fossiler Heizungen soll nur bis 2025 möglich sein. Seit 01.01.2024 regelt allerdings das GEG, dass das Heizen mit fossilen Energieträgern längstens bis 2044 möglich ist.

Fazit

Wir hoffen weiter, dass sich gerade die Bundesregierung dafür einsetzt, dass der Energieverbrauch durch sinnvolle Maßnahmen wie die klimaneutrale Versorgung der Gebäude mit Erneuerbarer Energie gesenkt wird und sich insgesamt in Deutschlands Rechtsrahmen auch ein stimmiges Bild ergibt. In diesem Kontext warten wir neben der GEG-Novelle auch auf die notwendige Novelle der AVBFernwärmeV und WärmeLV. Nur dann kann die Transformation der Energiewende auch gelingen.

Dr. Malaika Ahlers
Dr. Sebastian Berg
Anton Buro

TAGS

Gebäuderichtlinie Energieeffizienzklassen Sanierungspflicht Energieverbrauch

Kontakt

Dr. Malaika Ahlers T   +49 30 26471-310 E   Malaika.Ahlers@advant-beiten.com
Sebastian Berg T   +49 30 26471-311 E   Sebastian.Berg@advant-beiten.com
Anton Buro T   +49 30 26471-219 E   Anton.Buro@advant-beiten.com