Presseartikel |
Reuters Welt - Folge 3
Nagelprobe mit und ohne Lack
Arbeitsrecht schützt in weiten Teilen das sog. Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter. Dessen Grundlage ist Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes. Wir reden also vom höchsten denkbaren Rechtsgut in Deutschland. Auch in ganz speziellen Fällen.
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Expert:innen
Wolf J. Reuter Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für Arbeitsrecht Partner |
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