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Bereit für das neue Bauvertragsrecht, Frankfurt am Main

Zum 1. Januar 2018 treten neue Rechtsvorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in Kraft, die große Relevanz für alle Baubeteiligten haben. Es wird erstmals gesonderte gesetzliche Regelungen im BGB zum Bauvertrag sowie verwandten Vertragstypen wie z. B. dem Architekten-, Ingenieur- oder Bauträgervertrag geben. Auch der Rückgriff des Bauunternehmers auf seine Zulieferer wird durch die gesetzlichen Neuregelungen verbessert.

Die Bau- und Vertragspraxis muss dieser erheblich veränderten Rechtslage Rechnung tragen. Gerne möchten wir Ihnen persönlich in unserem Seminar die wichtigsten Inhalte der Neuregelungen schildern und Ihnen erste Hinweise für die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben geben.

Das detaillierte Programm können Sie unter Downloads finden.
Unsere Partner, Klaus Beine, Dr. Daniel Fischer und Dr. Jochen Reuter, freuen sich, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.


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Einladung_Bauvertragsrecht_2017.pdf

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