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13. Kongress Arbeitsrecht, Berlin

Der Kongress bietet Geschäftsführern, Personalleitern, Verbandsjuristen und Fachanwälten für Arbeitsrecht ein hochkarätiges Kommunikationsforum.

Der Kongress vermittelt den Teilnehmern in kompakter Form Kenntnisse und Erfahrungen darüber, was im neuen Jahr an rechtspolitischen Entwicklungen und der Rechtsprechung wichtig ist.

Ein besonderer Fokus liegt auf den im Koalitionsvertrag geplanten Änderungen, den Herausforderungen von Arbeit 4.0, datenschutzrechtlichen Problemstellungen, den Neuregelungen zu Teilzeit, Eltern- und Pflegezeit, der Organisationsform ohne Chef – Holacracy, Spielräumen beim Betriebsübergang, der richtigen Gestaltung von Arbeitsverträgen und den Änderungen im Schwerbehindertenrecht. Als weiteres Novum wird 2018 erstmals ein Ideenforum angeboten. Hier werden einzelne Themen in kleinen Praxisgruppen diskutiert und bearbeitet.

Ihre Fragen vorab
Alle Teilnehmer des Kongresses sind herzlich eingeladen, vorab für sie wichtige Fragen zu den Themen zu formulieren und bis zum 16. Februar 2018 an V.Hassel@kongress-arbeitsrecht.de zu senden.

Das umfangreiche Programm, in dem Sie auch den Vortrags unseres Partners Dr. Wolfgang Lipinski zum Thema "Neue Gestaltungsspielräume für Unternehmen bei § 613a BGB?" finden werden, sowie das Anmeldeformular entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt Downloads. Weitere Details finden Sie zudem auf der Veranstaltungswebseite.


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Programm_13.Kongress_Arbeitsrecht.pdf

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