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Variable Vergütung in der Krise - Rechtssichere Gestaltung und flexible Beendigung

Unsere Frühstücksseminar-Reihe weiterhin online

Variable Vergütungsformen als Ergänzung zum Grundgehalt nehmen stetig an Bedeutung zu, vor allem auch bei Mitarbeitern unterhalb der Top-Ebene der Führungskräfte. Das kann die Leistungsbereitschaft erhöhen, Wettbewerbsvorteile schaffen, aber auch den Unternehmenserfolg unmittelbar steigern.

Variable Vergütung, Akkord- oder Prämienlohn, Provision, Bonus bei Zielerreichung, Tantieme, Zielvereinbarung?
Ein Dschungel aus unterschiedlichen, uneinheitlich verwendeten Begriffen, die vielfach nicht gesetzlich geregelt, sondern das Ergebnis gerichtlicher Rechtsanwendung sind.

Im Rahmen der aktuellen Entwicklungen durch die Corona-Krise rücken Fragen zur möglichen Beendigung dieser Vereinbarungen stark in den Vordergrund. Zudem könnte es in lhrem Unternehmen noch zwei weitere Hürden geben: Die Mitbestimmung des Betriebsrats und die Bedeutung von tariflichen Regelungen
zur variablen Vergütung.

Wir freuen uns, lhnen zu erläutern, wie Sie variable Vergütungsmodelle rechtssicher einführen, sich aber auch – besonders in wirtschaftlich herausfordernden Situationen wie der Covid-19-Pandemie – davon lösen können. Sie bekommen einen Einblick, ob lhre bereits bestehenden Vergütungsmodelle wirksam sind oder ob sie einer Optimierung bedürfen. Im Anschluss an den Vortrag beantworten wir lhre Fragen, damit Sie künftig typische Fehlerquellen erkennen und vermeiden, bevor sie zum Problem werden.

Anmeldung zum Online-Seminar:

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie finden die arbeitsrechtlichen Frühstücksseminare weiterhin online statt.
Sie können sich direkt über folgenden Link anmelden.
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Einladung_AR Frühstücksseminare November 2020_BEITEN BURKHARDT_2.pdf

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