| Mandantenseminar


Geschäftspraxis Russland: Gesetz zur Speicherung personenbezogener Daten in Russland – Was ist jetzt zu tun?, Düsseldorf

Am 1. September 2015 treten wichtige Neuregelungen über die Speicherung personenbezogener Daten in Russland in Kraft.

Danach müssen alle in Russland tätigen Unternehmen, die personenbezogene Daten von russischen Staatsbürgern verarbeiten, diese ausschließlich auf in Russland befindlichen Datenbanken und Servern
speichern. Übergangsfristen für die betroffenen Unternehmen sind nach der aktuellen Gesetzeslage nicht vorgesehen.

Da der Gesetzestext viele Fragen bezüglich der konkreten Anwendung und praktischen Umsetzung offen lässt, besteht Unsicherheit darüber, wie weit diese Regelungen gehen und welcher Aufwand für die Datenspeicherung erforderlich ist. Die Veranstaltung informiert über den Sachstand und das Ergebnis aktueller Gespräche der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer mit der zuständigen Behörde ROSKOMNADSOR.