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Von der Bundesnetzagentur festgelegte Eigenkapitalzinssätze aufgehoben

In 29 Musterverfahren hat das OLG Düsseldorf am 22. März 2018 die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegten Eigenkapitalzinssätze im Strom- (Az. BK4-16-16) und Gasbereich (Az. BK4-16-161) aufgehoben und die BNetzA zur Neufestlegung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet. Mit den Festlegungen hatte die Behörde die regulatorischen Eigenkapitalzinssätze für die dritte Regulierungsperiode um etwa ein Viertel abgesenkt. Dagegen hatten im Herbst 2016 über tausend Netzbetreiber Beschwerde eingelegt. Das Gericht folgte nun der Auffassung des von ihm beauftragten Sachverständigen und entschied, dass die methodische Herangehensweise der Behörde fehlerhaft gewesen sei. Die BNetzA habe sich in ihren Festlegungen allein auf eine Studie gestützt. Diese sei zwar per se nicht zu beanstanden, allerdings fehle eine ergänzende Würdigung alternativer Ansätze und eine Plausibilitätskontrolle des Ergebnisses. Dies werde dem derzeitigen außergewöhnlichen Marktumfeld nicht gerecht. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wurde jeweils zugelassen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gerne an Herrn Guido Brucker.

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Aktuelles Energierecht BNetzA Eigenkapitalzinssatz dritte Regulierungsperiode Netzbetreiber