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Reform des EEG – Die aktuellen Entwicklungen

Da die Reform des EEG noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden soll, wird das Gesetzgebungsverfahren derzeit mit Hochdruck vorangetrieben. Zum einen wurde gerade die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des EEG 2016 abgeschlossen. Zum anderen ist die Länder- und Verbändeanhörung für den Referentenentwurf zur Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien eingeleitet worden.

Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 14. April 2016 die Länder- und Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des EEG 2016 eingeleitet hatte, wurden bis zum 28. April 2016 insgesamt 51 Stellungnahmen zum Referentenentwurf abgegeben (http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Erneuerbare-Energien/EEG-2016-Wettbewerbliche-Foerderung/Stellungnahmen-EEG-2016/stellungnahmen-eeg-2016.html).

Die größten Streitpunkte bezüglich des geplanten EEG 2016 sind weiterhin die sogenannte "Weltformel", mit welcher das Ausbauziel für Onshore-Windenergie bestimmt werden soll. Auch wenn die Einführung eines Ausschreibungsverfahrens überwiegend für sinnvoll erachtet wird, gibt es erheblichen Widerstand gegen die Pläne der Regierungskoalition, die Windkraft an Land als flexibles Instrument beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu nutzen. Vielmehr wird vehement gefordert, für Onshore-Windenergie eine Mindestausschreibemenge von 2,5 GW gesetzlich festzulegen. Erheblicher Diskussionsbedarf besteht außerdem beim Ausschreibungsdesign für Solaranlagen und Biomasse. Bezüglich des Ausschreibungsverfahrens für Solaranlagen ist in der Diskussion, bis zu welcher Anlagengröße Ausnahmen vom Ausschreibungsverfahren zugelassen werden sollen und welche Vergütung Anlagen erhalten sollen, die nicht am Ausschreibungsverfahren teilnehmen. Bezüglich des Ausschreibungsdesigns für Biomasse besteht weiterhin Diskussionsbedarf darüber, ab wann Ausschreibungen erfolgen sollen, ob in diese auch Bestands- und Altanlagen einzubeziehen sind und wie das Verfahren im Detail ausgestaltet wird. Im Referentenentwurf sind hierfür derzeit nur Eckpunkte vorgesehen und die Ermächtigungsgrundlage für eine Verordnung in der im Jahr 2017 weitere Details geregelt werden sollen. Für Diskussionen sorgt im Weiteren die Behandlung von Energiespeichern, insbesondere im Hinblick auf die Belastung mit der EEG-Umlage. Schließlich wird intensiv über die Ausgestaltung der Beteiligung von Bürgerenergieprojekten an den Ausschreibungsverfahren verhandelt. Erwähnenswert ist insoweit vor allem, dass der Bundesrat am 22. April 2016 einen Entschließungsantrag mehrerer Länder unter Federführung Bayerns zur Stärkung von Bürgerenergieprojekten angenommen hat, mit dem sich die Bundesregierung nun zu befassen hat. Der Antrag sieht im Kern vor, dass sich Bürgerenergieprojekte ohne Angabe eines Gebotspreises an den jeweiligen Ausschreibungsrunden beteiligen können und die Garantie eines Zuschlags erhalten sollen.

Am 12. Mai 2016 ist nun ein EEG-Gipfel geplant, bei dem Vertreter der Bundesregierung und der Länder die noch ausstehenden Fragen zum geplanten EEG 2016 klären wollen. Sollte dieser Gipfel die erhoffte Klärung bringen, könnte das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und das EEG 2016 noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden.

Einen Tag nach dem geplanten EEG-Gipfel, also am 13. Mai 2016, endet die Stellungnahmefrist in der Länder- und Verbändeanhörung für den Referentenentwurf einer Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien (Grenzüberschreitende-Erneuerbare Energien-Verordnung-GEEV).

Hintergrund des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verfassten und Ende April veröffentlichten Entwurfs der GEEV

(http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/entwurf-der-grenzueberschreitenden-erneuerbaren-energien-verordnung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf) ist § 2 Abs. 6 EEG 2014, wonach das Ausschreibungsverfahren für erneuerbare Energienprojekte in Deutschland spätestens ab dem Jahr 2017 in einem Umfang von mindestens 5 % der jährlich neu installierten Leistung europaweit geöffnet werden soll. Auf Grundlage der GEEV sollen, wie mit der Verordnung zur Ausschreibung der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen im Inland - FFAV, zunächst Pilotverfahren für die grenzüberschreitende Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchgeführt werden. Die Voraussetzungen für eine Förderung von ausländischen Anlagen über das deutsche EEG sind im Wesentlichen die drei folgenden: eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik und einem anderen EU-Mitgliedsstaat im Sinne der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die Einhaltung des Gegenseitigkeitsprinzips (gemeinsame Durchführung der Ausschreibung oder Öffnung des Ausschreibungsverfahrens in dem EU-Mitgliedsstaat in vergleichbarem Umfang für Anlagen aus Deutschland) und physikalischer Import des Stroms nach Deutschland oder Herbeiführung eines vergleichbaren Effekts auf dem deutschem Markt.

Wie das EEG 2016 soll auch die GEEV noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden, sodass in der zweiten Jahreshälfte erste Pilotausschreibungen durchgeführt werden können. Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie führt die Bundesregierung aktuell Gespräche mit Dänemark über eine mögliche gegenseitige Öffnung der PV-Ausschreibungen. Dänemark plant bis zu 2,4 MW seiner PV-Freiflächenausschreibung für Anlagen aus Deutschland zu öffnen.

Bei Fragen zu diesem

Thema, kontaktieren Sie bitte Dr. Maximilian Emanuel Elspas

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