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Neue Informationspflichten für Online-Shops ab 9. Januar 2016

Mit der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten vom 21. Mai 2013 ("ODR-Verordnung") wurde die Einführung einer Europäischen Online-Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden "OS-Plattform") beschlossen. Über diese OS-Plattform kann der Verbraucher über ein Online-Formular Streitigkeiten im Zusammenhang mit online geschlossenen Kauf- und Dienstleistungsverträgen einreichen. So soll die Möglichkeit einer schnellen und fairen außergerichtlichen Schlichtung geboten werden.

Um die Verbraucher auf diese Möglichkeit der Streitbeilegung aufmerksam zu machen, sieht die ODR-Verordnung die Pflicht der Online-Shop-Betreiber vor, auf ihren Websites einen für den Verbraucher leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitzuhalten. Außerdem muss in diesem Zusammenhang zwingend eine (funktionierende) E-Mail-Adresse des Online-Händlers angegeben werden.

Diese Pflicht gilt für alle in der EU ansässigen Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge mit Verbrauchern abschließen.

Nachdem die ODR-Verordnung ab dem 9. Januar 2016 gilt, müsste die OS-Plattform auch spätestens ab diesem Zeitpunkt verfügbar und einsatzbereit sein. Dies ist jedoch nicht der Fall. So weist die EU-Kommission derzeit darauf hin, dass die Plattform erst ab dem 15.

Februar 2016 für Verbraucher verfügbar sein wird.

Dies ändert jedoch nichts an der generellen Geltung der ODR-Verordnung mit der oben beschriebenen Informations- und Verlinkungspflicht ab dem 9. Januar 2016. Es ist für die betroffenen Anbieter daher empfehlenswert, in deren Online-Shop bereits jetzt vorsorglich einen Hinweis auf die OS-Plattform aufzunehmen. Dieser könnte wie folgt lauten:

Europäische OS-Plattform

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist ab dem 9. Januar 2016 für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform wird von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Bitte beachten Sie: Nach Angaben der EU-Kommission ist die OS-Plattform für Verbraucher ab dem 15. Februar 2016 erreichbar.























Unsere E-Mail-Adresse lautet: ........@...............


Der Link auf den oben genannten Hinweis sollte idealerwiese als zusätzlicher Menüpunkt ("Europäische OS-Plattform") auf der Website integriert werden. Es gibt zwar gute Argumente dafür, dass es ausreicht, den Hinweis in das Impressum der Website aufzunehmen, dies ist derzeit aber noch nicht abschließend geklärt.

Es ist zwar noch fraglich, ob vor Verfügbarkeit der OS-Plattform ein Unterbleiben des Hinweises Abmahnungen oder andere nachteilige Folgen für den Shop-Betreiber nach sich ziehen kann, da der Hinweis aber spätestens Mitte Februar 2016 erfolgen muss, sollte dieser zur Risikovermeidung bereits jetzt in Websites, über die Waren oder Dienstleistungen an den Endverbraucher verkauft werden, integriert werden.

Bei Fragen zum Thema, kontaktieren Sie bitte: Mathias Zimmer-Goertz

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