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Leicht gemacht: Die Einführung digitaler Personalakten

Gute Gründe für die Digitalisierung der Personalakten gibt es zuhauf: Es geht um leichtere Administrationsprozesse, Zeitgewinn, eine besser Übersichtlichkeit und Verfügbarkeit der Dokumente, einen Nutzengewinn für die Mitarbeiter und nicht zuletzt um Kostenersparnis.

Doch welche Fallstricke gilt es aus rechtlicher Sicht zu beachten? Die Antwort geben Ihnen die beiden Rechtsanwältinnen Dr. Nina Springer und Gudrun Schumacher. Nach den erfolgreichen Veranstaltungen "Kompass für die Einführung einer digitalen Personalakte" in München und Frankfurt findet hierzu am Dienstag, den 16. Mai 2017 – wieder in Kooperation mit dem ECM-Softwarehaus forcont – ein weiterer Workshop im Düsseldorfer Wirtschaftsclub statt.



Die beiden Referentinnen befassen sich in dem Workshop sowohl mit individualarbeitsrechtlichen Themen – wie z.B. dem zulässigen Inhalt der Akten - sowie den Persönlichkeits- und Datenschutzrechten als auch mit kollektivrechtlichen Fragen zur Einbindung des Betriebsrats und zur Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen und geben viele praktische Tipps, die im Rahmen des Einführungsprozesses zu beachten sind. Insbesondere wird ausführlich die Frage diskutiert, ob Arbeitgeber aus juristischer Sicht tatsächlich auf eine vollständig papierlose Akte umstellen können oder ob doch noch die Originale in einer "Rumpfakte" aufzubewahren sind, für die der Gesetzgeber die Schriftform verlangt.

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