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Inbetriebnahme des Marktstammdatenregisters voraussichtlich Ende 2018

Die Bundesnetzagentur plant, das Marktstammdatenregister für alle Akteure am 4. Dezember 2018 in Betrieb zu nehmen. Derzeit kann das Marktstammdatenregister nur von den Strom- und Gasnetzbetreibern genutzt werden.

Die Bundesnetzagentur plant, das Marktstammdatenregister für alle Akteure am 4. Dezember 2018 in Betrieb zu nehmen. Derzeit kann das Marktstammdatenregister nur von den Strom- und Gasnetzbetreibern genutzt werden.

Insbesondere die Betreiber von EEG- und KWK-Anlagen müssen notwendige Meldungen bis Ende des Jahres aber weiterhin über andere von der Bundesnetzagentur bereitgestellte Wege und das PV-Meldeportal abgeben.

Ursprünglich sollte das Marktstammdatenregister seinen Betrieb bereits Ende 2017 aufnehmen, nachdem der Gesetzgeber mit §§ 111e und 111f EnWG die Grundlagen für die Einrichtung des Marktstammdatenregisters geschaffen hatte und die Marktstammdatenregisterverordnung am 1. Juli 2017 in Kraft getreten war. Technische Probleme zwangen die Bundesnetzagentur jedoch zu der erheblichen Verzögerung.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Dr. Reinald Günther.

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Aktuelles Energierecht Marktstammdatenregister Bundesnetzagentur Energiewirtschaftsgesetz