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Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Konzessionsrechts

Die Bundesregierung will die Verfahren zur Vergabe von Wegenutzungsrechten für Strom- und Gasverteilernetze verbessern und hat dazu nun einen Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/8184) in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf entspricht weitgehend dem Referentenentwurf von September 2015, den wir eingehend in unserem Newsletter von November 2015 vorgestellt haben. Vorrangiges Ziel des Gesetzentwurfs ist mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Dabei will die Bundesregierung am Wettbewerbsprinzip festhalten. Kommunale Netzbetreiber sollen unverändert nicht durch eine "Inhouse-Vergabe" privilegiert werden. Die maßgeblichen Auswahlkriterien sollen weiterhin an den Zielen des § 1 Abs. 1 EnWG ausgerichtet sein. Unter Wahrung netzwirtschaftlicher Anforderungen, insbesondere der Versorgungssicherheit und der Kosteneffizienz, sollen aber auch Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft berücksichtigt werden können.

Neu eingeführt werden sollen gestaffelte Rügefristen, innerhalb derer ein beteiligtes Unternehmen etwaige Mängel im Verfahren zwingend gelten machen muss.

Wie schon im Referentenentwurf vorgesehen, soll der objektivierte Ertragswert als Kaufpreis im Falle der Netzübereignung festgelegt werden.

Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf bereits Stellung genommen und zahlreiche Änderungen vorgeschlagen, die die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung aber zum überwiegenden Teil ablehnt.



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