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Gemeinsame Ausschreibung endet in Solarausschreibung

Die Bundesnetzagentur hat am 12. April 2018 die Ergebnisse der ersten gemeinsamen Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen vom 1. April 2018 bekannt gegeben. Obwohl sich bei der getrennten Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen vom 1. Februar 2018 die durchschnittlichen Zuschlagswerte angenähert haben und letztlich fast auf gleichem Niveau lagen (4,73 Ct./kWh bei Wind und 4,33 Ct./kWh bei Solar), wurden bei der ersten gemeinsamen Ausschreibung nur Solarprojekte bezuschlagt.

Zwar fanden sich unter den 54 abgegebenen Geboten noch 18 für Windkraftprojekte an Land. Doch letztlich gingen alle 32 Zuschläge mit insgesamt 210 MW an Solarprojekte (3 Gebote mussten ausgeschlossen werden). Dabei lag der niedrigste bezuschlagte Gebotswert bei 3,96 Ct./kWh und der höchste bei 5,76 Ct./kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,67 Ct./kWh und lag damit um 0,34 Ct./kWh höher als bei der letzten reinen PV-Ausschreibung am 1. Februar 2018.

Von den bezuschlagten Geboten bezogen sich fünf in einem Umfang von insgesamt 31 MW auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern und drei mit einem Umfang von 17 MW in Baden-Württemberg.

Da die Zuschläge am 12. April 2018 bekannt gemacht wurden, gelten sie am 19. April 2018 als bekanntgegeben und die Zweitsicherheit muss von den Bietern bis zum 2. Mai 2018 geleistet werden, damit der Zuschlag nicht erlischt.

Nach Durchführung der ersten gemeinsamen Ausschreibung ist der Blick nun nach vorne zu richten auf die jeweils zweite Einzelausschreibung für Windenergieanlagen an Land am 1. Mai 2018 und für Solaranlagen am 1. Juni 2018. Nachdem die Bundesnetzagentur die zweite Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land bereits im März eröffnet hat (informieren Sie sich dazu in

unserem Newsletter, März 2018), hat sie nun auch die zweite Ausschreibungsrunde für Solaranlagen eröffnet.

Der Höchstwert in dieser zweiten Runde mit Gebotstermin 1. Juni 2018 beträgt 8,84 Ct./kWh bei einem Ausschreibungsvolumen von etwas mehr als 182 MW.

Unter Berücksichtigung der in der gemeinsamen Ausschreibung am 1. April 2018 bezuschlagten Gebote für Solaranlagen sind in der zweiten Ausschreibungsrunde für Solaranlagen am 1. Juni 2018 Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten wie folgt zulässig: In Baden-Württemberg können noch 79,55 MW bezuschlagt werden und in Bayern noch 15 Gebote.

Es bleibt nun mit Spannung abzuwarten, wie sich nach der gemeinsamen Ausschreibung die Gebotswerte und Zuschlagswerte in der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land am 1. Mai und Solaranlagen am 1. Juni 2018 entwickeln.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gerne an Dr. Maximilian Emanuel Elspas.

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