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Follow-up zum Thema Mindestlohn

Das Thema vergabegesetzliche Tariftreue und Mindestlohn bleibt weiterhin spannend. Nachdem wir im letzten Blogbeitrag die Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache RegioPost (C-115/14) vorgestellt und besprochen hatten, liegt nun das Urteil des Gerichtshofs vor. Zudem beschäftigt sich der Vergabesenat des OLG Düsseldorf in Sachen Linienbündel 69 Nacht Express Paderborn (Vll-Verg 30/13) mit diesem Thema.

EuGH, Urteil vom 17.11.2015 (C 115/14)

Die Entscheidung des EuGH folgt den Schlussanträgen des Generalanwaltes Mengozzi und sieht den vergabespezifischen Mindestlohn nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz (LTTG) als europarechtskonform an. Das überrascht im Ergebnis und wird als Richtungswechsel des EuGH im Vergleich zu vorhergehenden Entscheidungen angesehen. Noch in seinem Urteil zur Bundesdruckerei (C-549/13) führte der EuGH aus, dass der Mindestlohn geeignet sei, den freien Dienstleistungsverkehr zu beschränken. Er könne aber grundsätzlich durch das Ziel des Arbeitnehmerschutzes gerechtfertigt sein. Als maßgeblichen Unterscheid zu seiner Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 2008 in Sachen Rüffert (C-346/06) führt der EuGH an, dass sich der Mindestlohn in Rheinland-Pfalz aus dem Gesetz (LTTG) ergebe, weshalb er auch mit der Arbeitnehmer Entsenderichtlinie vereinbar sei. Bemerkenswert ist dabei auch, dass der EuGH in seiner Entscheidung nicht beanstandete, dass der Mindestlohn nach dem LTTG (anders als nach dem bundesrechtlichen Mindestlohngesetz – MiLoG) nur von öffentlichen Auftraggebern gefordert werden kann und nicht für private Aufträge gilt.

Ob die RegioPost-Entscheidung nun zu einer wirklichen Vereinfachung der Beschaffung von Städten und anderen öffentlichen Auftraggeber führt, ist angesichts der Vielzahl der ungeklärten Rechtsfragen in diesem Zusammenhang höchst fraglich. Ungeklärt ist bislang das Verhältnis zwischen den Mindestlöhnen nach den Landesvergabe- und Tariftreuegesetzen und dem MiLoG. Daneben gibt es auch noch zahlreiche Tarif- und Branchenmindestlöhne.

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.10.2015 (Vll-Verg 30/13)

An dieser Stelle setzt die Entscheidung des Vergabesenats des OLG Düsseldorf im Fall Linienbündel 69 Nacht-Express Paderborn (Vll-Verg 30/13) ein. Anders als das VG Düsseldorf (6 K 2793/13) nimmt das OLG Düsseldorf zunächst an, dass § 4 Abs. 2 des nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (TVgG NRW) verfassungsgemäß sei. Allerdings kommt das OLG Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass die Rechtsverordnung über die Repräsentativität von Tarifverträgen (RepTVVO NRW) nichtig sei.

Das Vorstehende zeigt, dass uns die Rechtsfragen rund um die Mindestlöhne nach Vergabe- und Tariftreuegesetzen, nach Tarifverträgen sowie nach dem MiLoG auch weiterhin beschäftigten werden. Parallel hierzu wird auch das von der EU-Kommission im Juni dieses Jahres in Gang gesetzte Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die hiernach zu zahlenden Mindestsätze mit Spannung zu verfolgen sein.

Bei Fragen zum Thema kontaktieren Sie bitte: Dr. Hans von Gehlen

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