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This is the End

Unister, V.Ö. Travel, Intersky, VLM, Flughafen Lübeck, Topdeals: Auch in der Reisebranche sind Pleiten nicht selten. Wann genau ist ein Unternehmen insolvent? Und was bedeutet das für die Kunden?

Eine Insolvenz muss beantragt werden, wenn ein Unternehmen nicht zumindest 90 Prozent seiner fälligen Zahlungspflichten aus bereiten Mitteln erfüllen kann (Zahlungsunfähigkeit) oder wenn die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen (Überschuldung). Außerdem kann es auch bei drohender Zahlungsunfähigkeit zur Insolvenz kommen. Daneben besteht eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, von Schutzschirmverfahren über Eigenverwaltung, die alle helfen sollen, das Unternehmen doch noch zu retten. Unternehmen sind zur Insolvenzanmeldung verpflichtet, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Handelt der Geschäftsführer zu spät, droht ihm nicht nur Strafe, er muss auch mit seinem Privatvermögen haften.

Verwalter darf Verträge kündigen

Nach Beantragung der Insolvenz wird in der Regel ein vorläufiger Insolvenzverwalzer bestellt. Er prüft auch, ob wirklich eine Insolvenzsituation vorliegt und ob genügend Mittel erwirtschaftet werden können, um überhaupt ein Verfahren zu ermöglichen. Der vorläufige Verwalter ist eine Art Aufsicht; die alte Geschäftsführung bleibt im Amt. Nach drei Monaten wird entschieden, ob ein Verfahren eröffnet wird. Dann hat der Insolvenzverwalter (und die Gläubiger und das Gericht) das Sagen.

Jetzt kann der Insolvenzverwalter auch umgestalten, Verträge kündigen oder erfüllen – er hat die Wahl. Das heißt: Hat ein Vertragspartner vor der Insolvenz seine Leistung erbracht, das insolvente Unternehmen aber noch nicht, kann der Verwalter den Vertrag trotzdem kündigen. Wer also bei einer Fluggesellschaft im Voraus gezahlt hat, um Kontingente zu sichern, muss damit rechnen, dass der Verwalter den Vertrag kündigt und die Vorauszahlung damit verloren ist (beziehungsweise fast, denn eine Forderung kann angemeldet werden, und es mag dann viele Jahre später 3 oder 5 Prozent geben).

Ähnlich überraschend für viele sind die Anfechtungsrechte des Verwalters. Dieser kann zehn Jahre lang Geschäfte anfechten, bei denen eine Seite ihr nicht zustehende Vorteile erhielt, obwohl sie von der Krise des Partners wusste. Zuletzt hatte der Verwalter des Stromversorgers Teldafax erhebliche Summen von Bayer Leverkusen gefordert – und schließlich auch erhalten. Denn: Bayer Leverkusen kannte die Probleme des Trikotsponsors. Welche Zahlungen der Verwalter von den Partnern der Unister-Unternehmen demnächst zurückfordern wird, wird sich zeigen.

Kunde hat häufig Pech

Die Rechte der Kunden sind außer bei Pauschalreisen nicht speziell geregelt. Bei Pauschalreisen muss der Veranstalter eine Insolvenzabsicherung für den Kunden bereitstellen. Dieser erhält im Falle der Insolvenz von der Versicherung seine Anzahlungen zurück, ebenso Gelder, die für die Beendigung der Reise nötig sind – etwa für den Rückflug. Doch Vorsicht: Auch eine gebuchte Reise muss der Verwalter nicht durchführen. Er kann den Vertrag kurzfristig kündigen, und der Kunde erhält sein Geld zurück. Mehr aber nicht.

Bei allen anderen Reisearten hat der Kunde Pech: Vorauszahlungen an Hotels, Airlines oder Gutscheinanbieter sind verloren. Geht die Firma pleite, bekommt der Kunde nichts zurück, wenn kein Geld mehr da ist.

Bei Fragen zum Thema, kontaktieren Sie bitte: Prof. Dr. Hans-Josef Vogel

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