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Bundesnetzagentur veröffentlicht finalen Leitfaden zur Eigenversorgung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 11.

Juli 2016 den „Leitfaden zur Auslegung der EEG-Umlagepflichten für Eigenversorger‟ (kurz „Leitfaden zur Eigenversorgung‟) in seiner endgültigen Fassung veröffentlicht.

Aus dem Leitfaden ergeben sich die derzeitigen Positionen der BNetzA zu allen mit der Eigenversorgung in §

61 EEG 2014 zusammenhängenden Fragen. Die nun veröffentlichte Fassung baut auf der im Oktober 2015 konsultierten Fassung des Leitfadens auf und konkretisiert diese.

Anlass des Leitfadens zur Eigenversorgung war die Einschränkung

der bisherigen Eigenerzeugung und ausführliche Regelung der nunmehrigen Eigenversorgung insbesondere in §

61 EEG 2014. Der ausschließlich EEG-Anlagen betreffenden Fragen hatte sich die Clearingstelle EEG bereits vor der Veröffentlichung der Konsultationsfassung des Leitfadens zur Eigenversorgung in ihrer Empfehlung 2014/31 angenommen. Das EEG 2017 lässt die Regelung der Eigenversorgung – bislang – grundsätzlich unangetastet.

Formal betrachtet ist der Leitfaden weder für die BNetzA selbst noch für andere Rechtsanwender, wie insbesondere die Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber sowie die Gerichte, verbindlich. So wird gleich zu Beginn des Leitfadens klargestellt, dass es sich weder um eine Festlegung noch um eine Verwaltungsvorschrift handele. Allerdings dürfte der Leitfaden faktisch Bedeutung erlangen. Die BNetzA will sich nämlich im Rahmen ihrer Aufsichtsbefugnisse nach §

85 EEG 2014 an dem Leitfaden „orientieren“, dies wird wiederum die Übertragungs- und Verteilernetzbetreiber zu demselben Verhalten bewegen. Auch die Gerichte werden die Auffassung der der BNetzA nicht vollkommen unberücksichtigt lassen.

Bei Fragen zum Thema, kontaktieren Sie bitte: Dr. Reinald Günther Guido Brucker

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