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Änderung des EE-Wärmegesetzes abgelehnt

Erneuerbare Energien sollen nicht nur bei der Stromerzeugung, sondern auch bei der Wärmeversorgung vermehrt Einzug halten. Dies ist der Hintergrund des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG), das am 7. August 2008 verkündet worden ist. In der Zwischenzeit gibt es Bestrebungen, dieses Gesetz entsprechend den Vorstellungen des baden-württembergischen Landesrechts weiterzuentwickeln. Insbesondere sah ein Entwurf zu einem Änderungsgesetz zum EEWärmeG, den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht hat vor, beim Austausch oder nachträglichem Einbau einer Heizungsanlage mindestens 15 Prozent des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken. Alternativ sollte auch die Möglichkeit eröffnet sein, den Wärmeenergiebedarf aus Anlass solcher Maßnahmen um 15 Prozent zu reduzieren. Diese Verpflichtungen sollten obligatorisch werden (siehe Gesetzentwurf BT-Drs. 18/6885.). Die Vorbildregelung im baden-württembergischen Landesrecht ist zwar unter rot-grüner Ägide verabschiedet worden, ging jedoch auf einen Vorschlag der Union zurück. Gleichwohl hat der Wirtschaftsausschuss in seiner heutigen Sitzung den Entwurf der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen der Union und SPD abgelehnt, sodass die Änderung des Gesetzes gescheitert sein dürfte.

Bei Fragen zum Thema, kontaktieren Sie bitte: Dr. Dominik Greinacher

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