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Weitreichende praktische Bedeutung

Kein D&O-Versicherungsschutz für insolvenzrechtswidrig geleistete Zahlungen nach § 64 GmbHG

„Seit einer unveröffentlichten Entscheidung des OLG Celle vom 01.04.2016 (Az. 8 W 20/16) wird intensiv darüber diskutiert, ob Ansprüche gegen Geschäftsführer nach §  64 GmbHG wegen Zahlungen nach Insolvenzreife unter der D&O-Versicherung versichert sind. Mit Urteil vom 20.07.2018 hat nunmehr auch das OLG Düsseldorf (Urteil vom 20.07.2018, Az. 4 U 93/16) entschieden, dass eine D&O-Versicherung grundsätzlich nicht die GmbH-Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbHG wegen nach Insolvenzreife getätigter, rechtswidriger Zahlungen deckt.“

Den gesamten Beitrag aus dem „DisputeResolution“ vom 5. Dezember 2018 können Sie im Download-Bereich durchlesen und herunterladen.


 


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