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Vergaberecht Teil 5, Mai 2016

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

in unserer Serie zum neuen Vergaberecht informieren wir Sie in insgesamt elf kurzen Artikeln über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen des EU-Vergaberechts, die am 18. April 2016 in Kraft getreten sind. In diesem vorletzten Teil erläutern wir die erstmalige Kodifizierung der Voraussetzungen für vom Vergaberecht ausgenommene Kooperationen der öffentlichen Hand. Zudem widmen wir uns den Möglichkeiten und Grenzen von Auftragsänderungen nach Zuschlagserteilung.

Wir wünschen Ihnen eine gewinnbringende Lektüre. Für Fragen, Anregungen oder Vertiefungen stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an unseren Standorten jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Neumeier

Die Gesamtausgabe „Vergaberecht Teil 1-6“ können Sie hier einsehen und herunterladen.


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BB NL Vergaberecht Teil 5 Mai 2016.pdf

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