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Vergaberecht Teil 3, Mai 2016

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

am 18. April 2016 ist die Reform des deutschen Vergaberechts in Kraft getreten. Bei EU-weiten Vergabeverfahren ist nunmehr ein weitgehend neu strukturiertes und auch inhaltlich in vielen Bereichen geändertes Rechtsregime zu beachten. In unserer Serie zum neuen Vergaberecht informieren wir Sie in insgesamt elf kurzen Artikeln über die wichtigsten Änderungen und Neuerungen auf den Punkt. Nach dem Auftakt in Teil 1 zur neuen Struktur des Vergaberechts und zur eVergabe sowie zu den Verfahrensarten und den neuen Fristen in der letzten Ausgabe erläutern wir in diesem Newsletter die neuen Anforderungen an die Eignung einschließlich der Nachweisführung durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) sowie die Möglichkeiten und Pflichten des Auftraggebers zum Ausschluss von Verfahrensteilnehmern und die Wiederzulassung zum Wettbewerb nach erfolgter Selbstreinigung.

Wir wünschen Ihnen eine gewinnbringende Lektüre. Für Fragen, Anregungen oder Vertiefungen stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an unseren Standorten jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Neumeier

Die Gesamtausgabe „Vergaberecht Teil 1-6“ können Sie hier einsehen und herunterladen.


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BB NL Vergaberecht Teil 3 Mai 2016.pdf

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