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Sonder-Newsletter Vergaberecht, Dezember 2017

Vergabeverfahren werden ab 2018 einfacher

"Die frohe Botschaft kommt in diesem Jahr bereits einige Tage vor Weihnachten: Ab dem 1. Januar 2018 werden Vergabeverfahren einfacher – jedenfalls in einigen Bereichen.

Grund dafür sind die neuen EU-Schwellenwerte für den Zeitraum 2018 - 2019, die die EU-Kommission am 18. Dezember 2017 verordnet und am 19. Dezember 2017 im EU-Amtsblatt veröffentlicht hat. Die Schwellenwerte sind jene Wertgrenzen, ab denen öffentliche Aufträge EU-weit ausgeschrieben und nach den strengeren Regelungen der EU-Vergaberichtlinien vergeben werden müssen. Bei oberschwelligen Auftragsvergaben müssen deutsche Auftraggeber dann den 4. Teil des GWB und die VgV bzw. die VOB/A-EU, im Sektorenbereich die SektVO, im Bereich Verteidigung und Sicherheit die VSVgV bzw. die VOB/A-VS und bei der Vergabe von Konzessionen die KonzVgV beachten. Vergaberechtsverstöße können in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten geltend gemacht werden..."

Zur detaillierten Information laden Sie sich bitte unsere Dezember-Ausgabe herunter.


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