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Sonder-Newsletter Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Liebe Leserin, lieber Leser,

es ist vollbracht. Am 14. Oktober 2016 hat der Bundesrat dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zur Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. Damit ist die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform der Erbschaftsteuer mit dreieinhalbmonatiger Verspätung auf den Weg gebracht. Gleichwohl gilt das neue Recht rückwirkend bereits ab dem 1. Juli 2016.

Frei nach Shakespeare könnte man sagen „viel Lärm um nichts”, denn zum einen bezieht sich die Reform allein auf die Verschonungsregelungen von unternehmerischen Vermögen und zum anderen ist sie weit weniger einschneidend als von vielen befürchtet wurde. Dennoch dürfte in vielen Fällen für die Übertragung von (Familien-)Unternehmen die Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung deutlich steigen.

Vor dem Hintergrund der Reform wird wohl die Renaissance der Familienstiftungen weiterhin anhalten, wenn nicht sogar die Beliebtheit dieses Gestaltungsmittel in der Unternehmensnachfolgeplanung weiter steigt. Handlungsbedarf besteht auch für alle Familienunternehmer, soweit die jeweiligen Regelungen in den Gesellschaftsverträgen noch nicht (gänzlich) konform mit den Vorgaben des neuen Erbschaftsteuergesetzes hinsichtlich der Thesaurierung von Gewinnen einhergehen.

Da viele Fachleute einerseits auch die neuen Verschonungsregeln für zu großzügig andererseits die Rückwirkung des neuen Rechts für verfassungswidrig erachten, darf man gespannt sein, ob diese Reform nun verfassungsrechtlich Bestand haben wird. Andernfalls wird man in Analogie zu einer bekannten Fußballweisheit sagen dürfen, nach der Reform ist vor der Reform.

Wir wünschen Ihnen bei der nachfolgenden Darstellung der Erbschaftsteuerreform eine informative Lektüre und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
 

Beste Grüße

Dr. Gerrit Ponath


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NL_Sonderausgabe_Reform Erbschaftsteuer.pdf

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