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Schutz des geistigen Eigentums beim Markteintritt in Russland
Wie die Praxis zeigt, geht es vielen Unternehmen bei der Erschließung eines neuen Marktes vorrangig darum, schnellstmöglich Waren über eine Tochtergesellschaft bzw. über Distributoren in den neuen Markt zu liefern und sich hierdurch auf diesem neuen Markt zu etablieren. Hierbei geraten wichtige rechtliche Fragen zunächst oft in den Hintergrund. Dabei ist es ratsam, den Markteintritt gut vorzubereiten. Dies gilt insbesondere für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes in Russland. Den meisten Unternehmen fällt dies jedoch erst dann auf, wenn sie vor konkreten Probleme stehen – von der Beschlagnahme von Waren beim Zoll, über Klagen wegen einer vermeintlichen Marken- bzw. Patentverletzung bis hin zum unlauteren Wettbewerb durch Fälschungen oder zu bereits besetzten Domainnamen.
Experten
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Taras Derkatsch Diplom-Jurist, Ph.D. |
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Prof. Dr. Andreas Steininger Diplom-Ingenieur |
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Falk Tischendorf Rechtsanwalt Partner |
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