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Russland – Neue Regelung für Sonderinvestitionsverträge

Am 02. August 2019 hat der russische Präsident drei föderale Gesetze unterzeichnet, die neue Regelungen in Bezug auf die Sonderinvestitionsverträge (SIV) einführen. Die Sonderinvestitionsverträge stellen ein wichtiges Förderungsmittel für Investitionen in die Produktionslokalisierung in Russland dar.

Die wichtigsten Änderungen kann man in drei Gruppen teilen:

1. Die Haushaltsgesetzgebung wurde um die Bestimmung hinsichtlich des möglichen Erhalts von langfristigen Subventionen für Projekte, die auf Grundlage von Sonderinvestitionsverträgen umgesetzt werden, ergänzt. Früher durften die Subventionen lediglich für ein Jahr gewährt werden.

2. Im Föderalen Gesetz "Über die Industriepolitik in der Russischen Föderation" wurden wichtige Basisgrundsätze für SIV geändert, insbesondere:

  • Anforderung bzgl. des Mindestinvestitionsumfangs wurde abgeschafft;
  • die maximale Vertragslaufzeit (bisher 10 Jahre) ist nun wesentlich länger geworden – 15 Jahre bei Investitionen unter 50 Milliarden Rubel und 20 Jahre bei Investitionen über 50 Milliarden Rubel;
  • Schutz des Investors von den künftigen gesetzlichen Änderungen, die die Ausübung seiner Rechte nach dem SIV einschränken oder unmöglich machen;
  • SIV-Abschluss erfolgt aufgrund der Ergebnisse des wettbewerbsorientierten Auswahlverfahrens;
  • die Anforderungen bezüglich der Projektkennziffern werden in den Vertrag aufgenommen, wobei der Investor für ihre Nichteinhaltung haftet, zum Beispiel: sollte der Staat nicht über 50% der geplanten Investitionen vom Projekt erhalten, werden die Vergünstigungen widerruft;
  • es wird die Anforderung in Bezug auf eine getrennte Erfassung von Einnahmen und Ausgaben nach dem Projekt im Rahmen vom SIV und aus sonstigen Tätigkeiten festgesetzt.

3. Die Steuergesetzgebung wurde angepasst, um klare Regelungen bei der Anwendung von Gewinnsteuervorteilen durch Investoren zu schaffen: die Nutzung des Null-Steuersatzes in Bezug auf den föderalen Steueranteil und den Erhalt von Vergünstigungen in Bezug auf den regionalen Steueranteil.

Unsere Experten beraten Sie gerne zu den weiteren Fragen bzgl. der Investitionen in Russland:
Natalia Wilke, Natalia.Wilke@bblaw.com
Anna Afanasyeva, Anna.Afanasyeva@bblaw.com


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Russland – Neue Regelung für Sonderinvestitionsverträge.pdf

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