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Newsletter Russland-Praxis, November 2017
Neues zum Ausgleich bei Verletzungen geistigen Eigentums
Bei einer Verletzung von ausschließlichen Rechten an Objekten geistigen Eigentums ist der Rechtsinhaber berechtigt, nach dem Zivilgesetzbuch einen Ausgleich zu fordern. Ende 2016 erlaubte das Verfassungsgericht den Gerichten, die Höhe dieses Ausgleichs in bestimmten Fällen zu reduzieren. 2017 erweiterte das Oberste Gericht die Auslegung der Regeln zur Reduzierung des Ausgleichs. Welche Folgen hat diese Rechtsprechung?
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Expert:innen
Falk Tischendorf Rechtsanwalt Partner |
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