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Newsletter Russian Desk, Real Estate, März 2020
Jüngste Änderungen im Immobilienrecht
Ende 2019 und Anfang 2020 traten einzelne, aber dennoch wesentliche Änderungen im Zivil- und Städtebaurecht in Kraft. Sie modifizieren die Konzeption des gutgläubigen Erwerbs, verkürzen Fristen und bauen Verwaltungshürden bei der Einholung von Baugenehmigungen ab. Nachfolgend stellen wir die Änderungen kurz dar; sie sind v. a. für diejenigen von Bedeutung, die Immobilien erwerben sowie Neubau und/oder Rekonstruktion planen.
Expert:innen
Falk Tischendorf Rechtsanwalt Partner |
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Kamil Karibov Diplom-Jurist, Ph.D. Partner |
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