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Newsletter Russian Desk, Litigation, September 2019

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

am 9. Juli 2019 verabschiedete das Plenum des Obersten Gerichts die Verordnung Nr. 24. Sie behandelt allgemeine und besondere Fragen zur Festlegung des auf Rechtsverhältnisse mit Auslandsbezug anwendbaren Rechts.

Die Verordnung nennt zahlreiche Beispiele, die bei der vertraglichen Wahl der Form des Rechtsgeschäfts sowie bei der Vereinbarung des anwendbaren Rechts durch die Parteien von Nutzen sind.

Einzelne Bestimmungen sind ferner von großer praktischer Bedeutung für Lieferverträge, da sie den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf von 1980 (UN-Kaufrecht) bestimmen.

Einige Erläuterungen sind auch bedeutsam für die Arbeit der Gerichte, weil sie Streitigkeiten unter Beteiligung von Verbrauchern, bei Unternehmensstreitigkeiten und Streitigkeiten wegen ungerechtfertigter Bereicherung betreffen.

Der vorliegende Newsletter ist für Generaldirektoren sowie für Mitarbeiter der Rechtsabteilungen wichtig.

Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Bezborodov


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