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Newsletter Russian Desk, Datenschutz, Dezember 2019
Wer die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht lokalisiert, muss hohe Bußgelder fürchten
Am 2. Dezember 2019 trat ein Gesetz in Kraft, welches empfindliche Geldbußen für die Nichteinhaltung der Anforderungen an die Lokalisierung der Verarbeitung personenbezogener Daten einführt. Sie verdeutlicht die neue politische Ausrichtung der Regulierungsbehörde im Bereich personenbezogener Daten (Roskomnadsor). Deren Leiter hat zugegeben, dass die Sperrung von Internetseiten als Mittel zur Bekämpfung der Verletzung von Lokalisierungsanforderungen nicht ausreiche. Die neuen Sanktionen ähneln in ihrer Höhe den durch die DSGVO festgelegten Bußen. Nachfolgend beantworten wir wichtige Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz.
Expert:innen
Andrey Slepov Diplom-Jurist Partner |
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Falk Tischendorf Rechtsanwalt Partner |
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