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Newsletter Arbeitsrecht, September 2017

Liebe Leserin, lieber Leser,

das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal eine seiner berühmten „Ja-aber-Entscheidungen“ gefällt. Im mit Spannung erwarteten Urteil zum Tarifeinheitsgesetz („Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“) stellte es zwar klar, dass das Gesetz weitestgehend verfassungskonform ist. Aber eben nur weitestgehend. Es sei nicht sichergestellt, dass die Interessen der Minderheitsberufsgruppen (z. B. Lokführer, Piloten) hinreichend berücksichtigt sind. Das Gericht gab dem Gesetzgeber auf, bis Ende 2018 nachzubessern. Für die Praxis hat es damit mehr Fragen aufgeworfen als es beantwortet hat. Was die Entscheidung im Hinblick auf die Streikwahrscheinlichkeit insbesondere im Luft- und Schienenverkehr bedeutet, lesen Sie in unserem ersten Beitrag.

Das Entgelttransparenzgesetz, das für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern sorgen soll, ist nun seit Juli in Kraft. Es gilt Kennern als „überflüssiges Bürokratiemonster“, das die Praxis vor knifflige und leider auch zeitkritische Fragen stellt. Den Unternehmen ist eine „Schonfrist“ bis zum 6. Januar 2018 eingeräumt, in der sie sich auf das neue Gesetz einstellen sollten. Die wichtigsten „To-dos“ für die Praxis schildert ein Beitrag auf Seite 9.

Lesen Sie außerdem einen weiteren Beitrag „im Blickpunkt“, der sich mit dem inzwischen in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetz beschäftigt, in dem in letzter Sekunde noch Änderungen vorgenommen
worden sind (Seite 10).

Wir wünschen eine informative Lektüre und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Dr. Christopher Melms


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