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Mögliche Auswirkungen des Coronavirus auf das Immobilienwirtschaftsrecht

Im Zusammenhang mit den aktuellen Geschehnissen stellt sich die Frage, welche Auswirkungen und Folgen das Coronavirus SARS-CoV-2 (vormals 2019-nCoV) (nachfolgend Coronavirus) auf Vertragsgestaltungen hat. Denn das Coronavirus, inzwischen von der World Health Organization (WHO) als Pandemie eingestuft, verbreitet sich in Deutschland immer weiter und die Folgen beeinträchtigen den alltäglichen Wirtschaftsverkehr bereits massiv. Es herrscht vor allem Verunsicherung angesichts der zunehmenden Zahl von Quarantänefällen und behördlichen Anordnungen. In diesem Zusammenhang entstehen insbesondere Unsicherheiten bedingt durch die als Folge von Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Pflichten, die wir im Folgenden für das Werkvertragsrecht in Ziffer 4., das Kaufvertragsrecht in Ziffer 5., das Bauträgervertragsrecht in Ziffer 6. sowie das Mietvertragsrecht in Ziffer 7. erläutern werden.

Aufgrund der historischen Einzigartigkeit der gegenwärtigen Pandemie sind die rechtlichen Auswirkungen des Coronavirus (höchst)richterlich naturgemäß noch nicht geklärt. Die jeweiligen Rechtsfolgen für die zu untersuchenden Gestaltungen sind daher nach der derzeitigen Rechtslage zu untersuchen. Es kann in diesem Zusammenhang jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die deutschen Gerichte in Zukunft die gesetzlichen Regelungen anders auslegen werden und die bisherige Rechtsprechung – soweit von Relevanz – aufgegeben wird. Auch ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass je nach Einzelfall eine unterschiedliche rechtliche Behandlung geboten sein kann, sodass sich eine pauschale Anwendung dieser Grundsätze auf jegliche Fallgestaltung ohne Berücksichtigung der jeweiligen konkreten Umstände verbietet. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit haben wir die aktuelle Situation (Stand: 30. März 2020) zum Coronavirus in der Bundesrepublik Deutschland in Ziffer 3. verdeutlicht sowie die rechtlichen Konsequenzen bei der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen in den Ziffern 4. bis 7. vorgestellt.

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