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BEITEN BURKHARDT begleitet den vdek bei umfangreichen Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter der AvP Deutschland GmbH

Berlin/Frankfurt, 19. Juli 2021 – Die internationale Wirtschaftskanzlei BEITEN BURKHARDT hat den Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) bei den Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter der AvP Deutschland GmbH (AvP) begleitet und umfassend beraten. Darüber hinaus beriet das Team um Dr. Silke Dulle und Frank R. Primozic den vdek bei allen rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Insolvenz des Apotheken-Abrechnungsdienstleisters. Im Mittelpunkt der Beratung standen die bei Insolvenzantragstellung noch offenen Rezepte und die daraus resultierenden Forderungen der von AvP vormals betreuten Apotheken und Krankenhäuser.

Im Ergebnis hat der Verband der Ersatzkassen mit dem Insolvenzverwalter des Apotheken-Abrechnungsdienstleisters AvP eine Treuhandvereinbarung geschlossen. Demnach werden die sechs Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) noch offene Vergütungsansprüche von Apotheken auf das Konto eines neutralen Treuhänders (hww) einzahlen, bis die Apotheken mit dem AvP-Insolvenzverwalter die strittige Rechtslage geklärt haben.

Zum Hintergrund

Der Insolvenzverwalter geht davon aus, dass die von ihm nicht freigegebenen Forderungen der Apotheken zur Insolvenzmasse von AvP gehören. Einige betroffene Apotheken und deren Interessenvertreter haben hier teilweise eine andere Rechtsauffassung. Die Ersatzkassen hatten an die AvP bis einschließlich August 2020 umfangreiche Abschlagszahlungen für Forderungen aus Rezepten getätigt, die der AvP zur Abrechnung vorlagen. In Folge der Insolvenz wurden diese Gelder aber nicht mehr an die Apotheken ausgezahlt.
Der vdek weist darauf hin, dass den Ersatzkassen eine unmittelbare Zahlung an die Apotheken aufgrund des eröffneten Insolvenzverfahrens nicht erlaubt ist. Die Apotheken können ihre etwaigen Ansprüche deshalb nur mit dem Insolvenzverwalter klären.

Der vdek geht insgesamt davon aus, dass die noch offenen Beträge - vor allem bei den öffentlichen Apotheken – wesentlich geringer sind als die von den Apotheken ursprünglich geforderten Rechnungsbeträge. Grund sind die vor Insolvenzeröffnung an die AvP bereits geleisteten Abschlagszahlungen.

Die AvP betrieb eines der größten Apothekenabrechnungszentren Deutschlands mit circa 3.500 Kunden und einem jährlichen Abrechnungsvolumen von rund sieben Milliarden Euro. Nach Insolvenzantragstellung am 16. September 2020 hat sie sukzessive ihren Geschäftsbetrieb eingestellt.

Berater vdek:

Inhouse:
Dr. Björn Diering (vdek/Berlin)

BEITEN BURKHARDT:
Dr. Silke Dulle (Sozialversicherungs- und Medizinrecht, Berlin), Frank R. Primozic (Insolvenzrecht, Frankfurt, beide Federführung), Christian Hipp, Robert Schmid (beide Sozialversicherungs- und Medizinrecht, Berlin), Dr. Moritz Handrup, Lutz Bachmann und Joel F. Schaaf (alle Insolvenzrecht, Frankfurt). Dr. Susanne Klein (Frankfurt) unterstützte das Team in allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen.

Kontakt
Dr. Silke Dulle
Tel.: +49 30 26 471 - 155
E-Mail: Silke.Dulle@bblaw.com

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frauke Reuther
Tel.: +49 69 75 60 95 - 570
E-Mail: Frauke.Reuther@bblaw.com


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Dr. Silke Dulle

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht

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Frank R. Primozic

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

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Susanne Klein

Rechtsanwältin, LL.M., Fachanwältin für Informationstechnologierecht, externe Datenschutzbeauftragte (TÜV Nord zert.)

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