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BEITEN BURKHARDT erwirkt für ZeniMax die Streichung von "Fallout 3" von der Liste der jugendgefährdenden Spiele

Frankfurt am Main, 12. Februar 2016 – Die internationale Wirtschaftskanzlei BEITEN BURKHARDT hat die ZeniMax Europe Ltd., eine Tochtergesellschaft der ZeniMax Inc., einem der führenden Computerspielehersteller der Welt, bei "Fallout 3" (EU-Version) im Verfahren vor der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vertreten. In der Sitzung vom 11. Februar 2016 beschloss die Bundesprüfstelle, das bislang als jugendgefährdend indizierte Spiel von der Liste der jugendgefährdenden Spiele zu streichen.

"Fallout 3" ist ein Computer-Rollenspiel des US-amerikanischen Spieleentwicklers Bethesda Game Studios, der zur ZeniMax-Gruppe gehört. Das Spiel ist in einer postapokalyptischen Spielewelt angesiedelt. Schauplatz ist das durch einen Atomkrieg lebensfeindlich gewordene Stadtgebiet und Umland von Washington, D.C., welches die spielende Figur nach ihrem Aufwachsen in einem Atomschutzbunker auf der Suche nach seinem Vater erkundet.

"Fallout 3" gilt als Meilenstein der Spielegeschichte und wurde weltweit mit zahlreichen Preisen ausgezeichnet, unter anderem von vielen Medien als "Spiel des Jahres". Das Spiel wurde bereits millionenfach verkauft.

Die Entscheidung der Bundesprüfstelle wird mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 26. Februar 2016 wirksam. Bis dahin gilt das Spiel weiter als indiziert.


Berater ZeniMax:
BEITEN BURKHARDT: Partner Dr. Andreas Lober und Associate Wojtek Ropel (beide IP/IT/Medien, Frankfurt am Main).

Kontakt
Dr. Andreas Lober
Tel.: +49 69 75 60 95 – 582
E-Mail: Andreas.Lober@bblaw.com

Presse & Öffentlichkeitsarbeit:
Frauke Reuther
Tel.: +49 69 75 60 95 – 570
E-Mail: Frauke.Reuther@bblaw.com

 


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