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Bayerische Privatradios gehen mit BEITEN BURKHARDT in dem Verfahren "PULS" gegen den Bayerischen Rundfunk in Berufung

München, 1. August 2016 – Das Landgericht München I hatte am 7. Juni die Klage von 40 lokalen und regionalen Radiosendern sowie von Antenne Bayern gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) zur Verbreitung des Jugendprogramms PULS auf den bislang von BR-Klassik genutzten Analog-Frequenzen abgewiesen. Die Presse hatte darüber umfassend berichtet.

BEITEN BURKHARDT vertritt die 40 privaten Rundfunkanbieter nun in dem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht München.

Hintergrund:
Der Wechsel zwischen BR-Klassik und PULS soll 2018 vollzogen werden. PULS kann dann nicht mehr nur digital, sondern auch mit herkömmlichen UKW-Radiogeräten empfangen werden. BR-Klassik dagegen verschwindet von seiner angestammten Frequenz und wird dann nur noch über Digitalradio (DAB+), Kabel, Internet und Satellit zu hören sein.

Die Privatradios befürchteten, dass der BR durch den Tausch seine Position auf dem Radiomarkt weiter stärkt und massiv Hörer der privaten Radiosender abziehen könnte und reichten deswegen Klage ein. Das Landgericht vertrat in seinem Urteil die Auffassung, dass der BR zwar mit dem geplanten Tausch der Frequenzen gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt, sah darin aber keinen Wettbewerbsverstoß des BR, da die Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags kein Wettbewerbsverhalten regeln sollen. U. a. gegen diese Einschätzung richtet sich die Berufung der 40 klagenden privaten Anbieter.


Vertreter der 40 privaten Radioanbieter:
BEITEN BURKHARDT: Die Partner Dr. Axel von Walter (Federführung; Prozessführung; UWG), Dr. Stephen Lampert (öffentliches Medienrecht) und Dr. Christian Heinichen (Kartellrecht, alle München)

STOLZENBERG Rechtsanwälte Partnerschaft: Dr. Christoph von Hutten


Kontakt
Dr. Axel von Walter 
Tel.: +49 89 35065-1321
E-Mail: Axel.Walter@bblaw.com

Presse & Öffentlichkeitsarbeit:
Frauke Reuther
Tel.: +49 69 75 60 95 – 570
E-Mail: Frauke.Reuther@bblaw.com

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