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BAG zeigt den falschen Weg

Wenn die Arbeit in der Zentrale verrichtet wird, doch die untergebenen Mitarbeiter in Betriebsstätten sind, welcher Betriebsrat darf dann mitreden? Die Entscheidung des BAG erklären unsere Experten Wolfgang Lipinski und Gerd Kaindl im Gastbeitrag der Legal Tribune Online (LTO) vom 18. September 2019.

„Ungefähr ein Drittel der deutschen Unternehmen greifen mittlerweile auf die Organisationsform der so genannten Matrix zurück. Bei der Matrixstruktur wird das Unternehmen horizontal in projekt- oder produktbezogene Bereiche (Produkt 1, Produkt 2) aufgeteilt. Vertikal wird sie in funktionale Bereiche (z.B. Produktion, Vertrieb, Verwaltung) geteilt. Dies hat vor allem den Vorteil, dass der Kommunikationsweg zwischen den Abteilungen deutlich kürzer ist. Ferner wird eine enge, fachliche Steuerung der Mitarbeiter über Betriebs- und Unternehmensgrenzen hinaus ermöglicht. Die Effizienz und Spezialisierung der Arbeit kann erhöht werden.“

Den gesamten Beitrag können Sie auf der Webseite der Legal Tribune Online (LTO) lesen.