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Antikorruptionsgesetz rückt Gesundheitswesen in den Fokus der Strafverfolgung

Das enge Geflecht von Kooperationen zwischen den beteiligten Akteuren im Gesundheitswesen steht spätestens seit der Vertragsarzt-Entscheidung des Großen Senats des Bundesgerichtshofs aus 2012 zur Revision an. Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitsween ist am 14.04.2016 zur endgültigen Beschlussfassung im Bundestag auf der Tagesordnung. Die möglichen Folgen des Gesetzes erklärt Jörg Bielefeld in seinem Beitrag.

in: Compliance, 3/2016, S. 2


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