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Update: Gesetzespaket der Bundesregierung zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie

Der Deutsche Bundestag hat heute, Mittwoch, 25. März 2020, mit den Stimmen fast aller Fraktionen den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht beschlossen. Die entsprechende Mitteilung des Bundestags mit näheren Erläuterungen findet sich hier (LINK). Den beschlossenen Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/18110) ist über folgenden LINK zu erreichen.

Der heute beschlossene Gesetzentwurf stimmt auf ersten Blick weitestgehend mit dem am 23. März 2020 veröffentlichten Regierungsentwurf überein (vgl. hier den Blogbeitrag: Gesetzespaket der Bundesregierung zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie).

Das Gesetz muss nun noch abschließend den Bundesrat passieren. Dies wird am Freitag in einer Sondersitzung geschehen.

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