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Bankenaufsicht entlastet kleinere Institute und Sparkassen bei Berichtspflichten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank haben am vergangenen Freitag mitgeteilt, kleineren Instituten bei den Berichtspflichten künftig entgegenzukommen. Geldhäuser, die nach der Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) als kleine und nicht komplexe Institute klassifiziert sind (small and non-complex institution – SNCI), müssen demnach weniger und seltener bestimmte Informationen, zum Beispiel zur Liquiditätssituation, an die Aufseher melden als größere Kreditinstitute. Die Klassifizierung betrifft in Deutschland rund 1.150 Kreditinstitute, darunter viele Volks- und Raiffeisenbanken sowie Sparkassen.

Die Erleichterungen und Maßnahmen sehen etwa vor, dass SNCI's auf Antrag bei der BaFin die vereinfachte strukturelle Liquiditätsquote (simplified Net Stable Funding Ratio – sNSFR) anwenden und damit auf einige Meldepunkte verzichten. Daneben werden Offenlegungsanforderungen künftig noch deutlicher nach Größe und Kapitalmarktorientierung der Institute abgestuft, sodass SNCIs zukünftig an Offenlegungsumfang und -frequenz sparen werden. Auch die Liquiditätsmeldung AMM (Additional Monitoring Metrics), mit der zusätzliche Parameter für die Liquiditätsüberwachung übermittelt werden, ist zukünftig für Nicht-SNCIs monatlich abzugeben, während es für SNCIs bei der vierteljährlichen Meldung bleibt.

Joel F. Schaaf
Dr. Christoph Schmitt



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