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„Rote Lippen soll man küssen, denn zum Küssen sind sie da…“ oder „Küssen verboten“

Kennt denn das LAG Köln den Klassiker, die deutsche Version des Schlagers Lucky Lips von Cliff Richard nicht oder stimmt der Text aus dem Jahr 1963 knapp 60 Jahre später einfach nicht mehr uneingeschränkt? Der Refrain lautet:

Rote Lippen soll man küssen
Denn zum Küssen sind sie da
Rote Lippen sind dem siebten Himmel ja so nah
Ich habe dich gesehen und ich hab mir gedacht
So rote Lippen soll man küssen
Taa-aag und Nacht

Oder bevorzugt das LAG Köln die Prinzen mit dem Song Küssen verboten aus dem Jahr 1992? In diesem Lied, knapp 30 Jahre nach den küssenden roten Lippen ist Küssen plötzlich nicht mehr erlaubt:

Küssen verboten (küssen verboten)
Küssen verboten (streng verboten)
Keiner, der mich je gesehen hat, hätte das geglaubt
Küssen ist bei mir nicht erlaubt

Liebe Leserin, lieber Leser,

das LAG Köln legt im Urteil vom 01.04.2021 – 8 Sa 798/20 über die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen versuchtem und tatsächlichem Küssen einer Arbeitskollegin nicht den musikalischen Maßstab von 1963, sondern den rechtlichen Maßstab von 2021 an.

Der Fall

Im September 2019 fand eine mehrtägige Teamklausur statt. An dieser Teamklausur nahm unter anderem ein Arbeitnehmer (Manager-Ebene) teil, der seit 1996 beim Arbeitgeber beschäftigt war. Abends an der Hotelbar versuchte der Arbeitnehmer mehrfach seine kurz zuvor eingestellte Kollegin seine Jacke umzulegen. Dies lehnte die Arbeitnehmerin ab. Auch eine andere anwesende Arbeitnehmerin forderte ihn auf, damit aufzuhören. Der Arbeitnehmer folgte der Kollegin später von der Hotelbar zu ihrem Zimmer. Auch diese Begleitung lehnte die Arbeitnehmerin ab. Vor dem Hotelzimmer der Arbeitnehmerin versuchte der Arbeitnehmer sie zu küssen. Die Arbeitnehmerin drückte ihn weg. Der Arbeitnehmern schaffte es dann doch die Arbeitnehmerin zu küssen. Die Arbeitnehmerin drückte ihn wieder weg, ging in ihr Hotelzimmer und verschloss die Tür. Der Arbeitnehmer sendete der Arbeitnehmerin danach eine WhatsApp und hoffte sie sei ihm nicht böse. Die Arbeitnehmerin teilte ihrem Vorgesetzten den Vorfall mit. Daraufhin wurde das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos, hilfsweise fristgerecht gekündigt.

Urteil des LAG Köln

Die Kündigungsschutzklage hatte beim ArbG Köln und beim LAG Köln keinen Erfolg. In erster Instanz fand eine Beweisaufnahme mit mehreren Arbeitskollegen statt. Das Arbeitsgericht führte aus und das LAG Köln bestätigte, dass es keiner Abmahnung vor Ausspruch der Kündigung bedurfte. Es sei für den Arbeitnehmer erkennbar gewesen, dass er mit seinem Verhalten seine Kollegin sexuell belästigt habe und eine Grenze überschritten habe, die eine Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses mit der Beklagten unzumutbar mache. Für den Arbeitgeber ist es eine Verpflichtung, ihre weiblichen [und natürlich auch männlichen] Mitarbeiter vor sexuellen Belästigungen zu schützen. Für die Arbeitsgerichte in Köln war es eindeutig, dass derjenige seine Pflicht, auf die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen (§ 241 Abs. 2 BGB), in erheblicher Weise verletzt wer auf einer dienstlich veranlassten Reise eine Arbeitskollegin gegen ihren Willen zu küssen versucht und auch tatsächlich küsst.

Die arbeitsrechtliche Bewertung 2021 unterscheidet sich damit von der musikalischen Ansicht von 1963 und folgt dem Song der Prinzen aus dem Jahr 1992. Das Lied Rote Lippen soll man küssen, denn zum Küssen sind sie da… stimmt aber – meiner Meinung nach – auch heute noch, wenn beide einverstanden sind.

Küsschen und mit herzlichen (arbeitsrechtlichen) Grüßen

Ihr Dr. Erik Schmid

Hinweis: Dieser Beitrag ist bereits im arbeitsrechtlichen Blog von Dr. Erik Schmid beim Rehm-Verlag (www.rehm-verlag.de) erschienen.

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Arbeitsrecht fristlose Kündigung Kündigungsschutzklage Sexuelle Belästigung LAG Köln, Urteil vom 01.04.2021

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