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Bleiben Sie mit unseren News aus dem Bereich Start-ups / Venture Capital stets up-to-date.
Wir beraten Start-ups sowie Business Angels und weitere Venture Capital-Geber.
Um eine gute Idee erfolgreich umzusetzen, schließen Start-ups Verträge mit Dienstleistern, Mitarbeitern, Kunden und nicht zuletzt Investoren. Dabei ist für den wirtschaftlichen Erfolg eine rechtlich und steuerlich optimale Struktur erforderlich. Als Wirtschaftskanzlei bieten wir Gründern und Start-ups (early-stage und later-stage) eine umfassende Beratung für den erfolgreichen Start, das nachhaltige wirtschaftliche Wachstum, die Hereinnahme von Investoren und natürlich für den Exit. Zugrunde liegt dabei stets der Gedanke, dass eine solide sowie gut verhandelte Vertragsbasis den Geschäftsaufbau und –betrieb erleichtert und gegenseitiges Vertrauen schafft. Dabei ist uns wichtig, dass unsere Mandanten sowohl mit Investoren als auch allen anderen Geschäftspartnern stets auf Augenhöhe verhandeln.
Aufbauend auf unserer Erfahrung und in Abhängigkeit von den Bedürfnissen unserer Mandanten entwickeln wir maßgeschneiderte und innovative Lösungen für Venture Capital-Geber. Dabei hat unser Venture Capital-Team permanenten Zugriff auf das Spezialwissen unserer Kollegen aus allen angrenzenden Rechtsgebieten. Verbunden mit vertieften Branchenkenntnissen in den Bereichen Digital Business (insbesondere Fintech, InsureTech, MedTech, Ad Tech, Games, Media und Telecom), Travel/Travel Technology, Life Science und Cleantech (insbesondere Erneuerbare Energien, Energiespeicherung) sind wir so in der Lage, effiziente Beratung auf höchstem Niveau anzubieten. Unser großes Netzwerk bietet unseren Mandanten darüber hinaus interessante Kontakte, um ihr Portfolio auszubauen.
Unsere Beratung in gesellschaftsrechtlichen Belangen reicht von der Gründung bis zum Exit. Wir beraten unsere Mandanten gesellschaftsrechtlich umfassend und kompetent zu folgenden Themen:
Weitergehende Informationen finde Sie unter Corporate.
Die Erfahrung zeigt, dass das Arbeitsrecht von den meistens Gründern zunächst stiefmütterlich behandelt wird und auch bereits wachsende Start-ups empfinden das Arbeitsrecht eher als starres Korsett, das sie sich nicht oder nur widerwillig umschnallen. Dabei muss das Arbeitsrecht nicht notwendiges Übel sein. Der richtige Umgang mit arbeitsrechtlichen Themen kann enorm dazu beitragen, Kosten zu sparen sowie zufriedene – und dadurch effiziente – Mitarbeiter zu finden, zu beschäftigen und zu halten (beispielsweise durch entsprechende Mitarbeiterbeteiligungsstrukturen). Und auch die Due Diligence vor Finanzierungsrunden oder der Verkauf des Start-ups sollten berücksichtigt werden: Wenn es darum geht, "die Braut hübsch zu machen", müssen auch arbeitsrechtliche Themen geklärt werden, denn bei einer Due Diligence werden gerade Ungereimtheiten im Personalbereich offenkundig, die sich der Erfahrung nach immer negativ auf eine Finanzierung oder den Unternehmenskaufpreis auswirken. Unterschätzen Sie daher das Arbeitsrecht nicht.
Wir helfen unseren Mandanten, Risiken durch gezielte Planung zu minimieren und bereits entstandene Konflikte maßgeschneidert zu einem guten Abschluss zu bringen. Zu unserem Leistungsprofil gehört selbstverständlich die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts, wobei wir uns als "Arbeitgeberanwälte" stets aus der unternehmerischen Perspektive der Themen unserer Mandanten annehmen. Gerade Start-ups beraten wir z.B. in folgenden Feldern:
Weitergehende Informationen finden Sie unter Arbeitsrecht.
Wir sind seit vielen Jahren Ansprechpartner für alle Arten von Venture Capital-Gebern. Hier vertreten wir sowohl die Verkäufer- als auch die Käuferseite und beraten dabei die gesamte Bandbreite von Venture Capital-Transaktionen, einschließlich der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen:
Unser Team von Experten aus dem Bereich Steuerrecht setzt sich überwiegend aus Berufsträgern zusammen, die sowohl Rechtsanwalt als auch Steuerberater sind. Wir beraten Start-ups hinsichtlich der steuerlich relevanten Themen, insbesondere:
Weitergehende Informationen finden Sie unter Steuerrecht.
Bereits in der Gründungsphase eines Unternehmens sollten die Weichen im Hinblick auf einen konsequenten Schutz von gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Marken und sonstigen „IP-Rechten“, die rechtskonforme Entwicklung und Umsetzung von Marketingstrategien und der eigenen Außendarstellung (Corporate Identity) sowie die vertragliche Absicherung von IT-Dienstleistungen gestellt werden. Diesbezügliche Versäumnisse lassen sich später in vielen Fällen entweder nicht oder nur mit erheblichen Nachteilen beheben. Als Experten bei der Beratung von Unternehmensgründern können wir unseren Mandanten individuell aufzeigen, welche rechtlichen Maßnahmen im IT- / IP-Bereich für sie wichtig und sinnvoll sind und was ggf. noch warten kann. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich nicht nur die aktuellen rechtlichen Vorgaben, sondern insbesondere auch die jeweiligen Unternehmensziele und wirtschaftlichen Interessen.
Spätestens bei wachsendem wirtschaftlichem Erfolg steigt erfahrungsgemäß das Interesse, die eigene Marktposition auch aktiv durch IP-Rechte abzusichern.
Die Beratungspraxis zeigt dabei, dass bei Start-ups vor allem die folgenden Themenbereiche relevant sind:
Weitergehende Informationen finden Sie unter Gewerblicher Rechtsschutz und Informationstechnologie- & Telekommunikationsrecht.
Schon direkt nach der Gründung sind die ersten kommerziellen Verträge abzuschließen. Hier unterstützen wir unsere Mandanten mit Augenmaß. Je größer der wirtschaftliche Erfolg, desto stärker wird die Verhandlungsposition – die Wachstumsphase kann also dazu genutzt werden, die Verträge zu optimieren. In dieser Phase unterstützen wir unsere Mandanten unter anderem beim Aufsetzen von Prozessen, die auch bei steigender Mitarbeiterzahl eine effiziente Bearbeitung von Vertragsthemen ermöglicht – beispielsweise durch Leitfäden für Mitarbeiter zum Vertragsmanagement:
Weitergehende Informationen finden Sie unter Commercial.
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Dr. Axel Goetz Rechtsanwalt, LL.M. Partner |
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Angelika Kapfer Rechtsanwältin, Steuerberaterin Partner |
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Dr. Andreas Lober Rechtsanwalt Partner |
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Dr. Martin Rappert Rechtsanwalt, MBA Partner |
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Roland Startz Rechtsanwalt Partner |
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Volker Szpak Rechtsanwalt, Steuerberater Partner |
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Dr. Axel von Walter Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für Informationstechnologierecht Partner |
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Dr. Holger Weimann Rechtsanwalt Partner |
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Dr. Christian von Wistinghausen Rechtsanwalt, LL.M. Partner |
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Inka Adam Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Partner |
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Moritz Bocks Steuerberater, M.Sc. Partner |
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Dr. Marion Frotscher Rechtsanwältin, Steuerberaterin, M.I.Tax Partner |
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Dr. Axel Goetz Rechtsanwalt, LL.M. Partner |
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Dr. Gesine von der Groeben Rechtsanwältin Partner |
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Christian Hipp Rechtsanwalt Partner |
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Dr. Christian Philipp Kalusa Rechtsanwalt Partner |
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Angelika Kapfer Rechtsanwältin, Steuerberaterin Partner |
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Tassilo Klesen Rechtsanwalt Partner |
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Laureen Lee Rechtsanwältin, LL.M. Partner |
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Dr. Gerald Peter Müller-Machwirth Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Partner |
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Dr. Lucas van Randenborgh Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht Partner
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Dr. Martin Rappert Rechtsanwalt, MBA Partner |
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Dr. Guido Ruegenberg Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht, Dipl.-Bw. Partner |
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Angela Schilling Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Partner |
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Dr. Michael Späthe Rechtsanwalt, LL.M. Partner |
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Roland Startz Rechtsanwalt Partner |
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André Suttorp Rechtsanwalt, Steuerberater, Diplom-Finanzwirt Partner |
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Volker Szpak Rechtsanwalt, Steuerberater Partner |
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Lukas Vienenkötter Steuerberater, Fachberater für Internationales Steuerrecht |
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Dr. Mario Weichel Rechtsanwalt Partner |
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Dr. Holger Weimann Rechtsanwalt Partner |
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Dr. Sebastian Weller Rechtsanwalt Partner |
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Dr. Christian von Wistinghausen Rechtsanwalt, LL.M. Partner |
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Mathias Zimmer-Goertz Rechtsanwalt Partner |
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