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Teilnehmerrekord trotz Jahresendgeschäft

Die arbeitsrechtlichen Frühstücksseminare fanden in den ersten beiden Dezemberwochen wieder an den vier deutschen BEITEN BURKHARDT-Standorten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt und München statt. Die jeweiligen Referenten Dr. Gerald Peter Müller, Henrik Lüthge, Angela Schilling und Eva-Maria Staneff referierten zum Thema "Update Arbeitsrecht. Das Wichtigste aus 2016 und Neuerungen 2017". Inhalt der Vorträge waren das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, der Mindestlohn, Neues zu Mutterschutz und Elternzeit, die neue Datenschutz-Grundverordnung sowie Aktuelles zum Thema Arbeit 4.0.

Ab April 2017 dVotrag_Update_Arbeitsrecht.jpgürfen Leiharbeiter nur bis zu einer Überlassungsdauer von 18 Monaten eingesetzt werden und besitzen künftig nach neun Monaten einen Anspruch auf "Equal Pay". Darüber hinaus dürfen sie nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Die Gesetzesänderung bedeutet außerdem das Ende für die sogenannte Fallschirmlösung bei der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, denn eine Arbeitnehmerüberlassung muss künftig immer ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Der Mindestlohn wird ab dem 1. Januar 2017 auf EUR 8,84 pro Stunde erhöht und gilt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch für Zeiten des Bereitschaftsdienstes. Sonderzahlungen können nach der Rechtsprechung des BAG auf den Mindestlohn angerechnet werden, wenn sie vorbehaltlos und unwiderruflich in jedem Kalendermonat zu 1/12 gezahlt werden.

Neuerungen gibt es auch bei Mutterschutz und Elternzeit: Geplant ist eine Neustrukturierung des Mutterschutzgesetzes. Eckpunkte der Neuregelung sind ein erweiterter Anwendungsbereich, eine verlängerte Mutterschutzfrist bei der Geburt eines behinderten Kindes sowie neue Regelungen für den Fall einer Fehlgeburt. Für das Elternzeitverlangen gilt nach einer aktuellen Entscheidung des BAG eine strenge Schriftform.

Die Datenschutzgrundverordnung gilt ab Mai 2018 europaweit unmittelbar und zwingend, wobei im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes eine Öffnungsklausel für nationale Regelungen besteht. Die Datenschutzgrundverordnung sieht gegenüber deutschem Datenschutzrecht verschärfte Sanktionen in Form von hohen Geldbußen vor.

Zum Abschluss warfen die Referenten noch einen Blick auf das Thema "Arbeiten 4.0". Ende November 2016 veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das sogenannte Weißbuch zu diesem Thema. Darin befinden sich die Ergebnisse eines im April 2015 gestarteten Dialogprozesses mit Vertretern der Wirtschaft und der Arbeitnehmerseite.

Die quartalsweise stattfindende arbeitsrechtliche Frühstücksseminarreihe wurde bereits zum 14. Mal an allen Standorten von BEITEN BURKHARDT ausgerichtet und konnte wieder überaus regen Zuspruch verzeichnen: Rund 250 Teilnehmer nahmen sich zum Jahresende - trotz "Dezemberstress" - die Zeit für die Veranstaltung, um gut vorbereitet ins neue Jahr zu starten. Netzwerken1.jpg Netzwerken2.jpg

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