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Russland: Oberstes Gericht will vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zivilsachen

Das Oberste Gericht hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, um für eine Reihe von Zivilsachen bei ordentlichen Gerichten ein vereinfachtes Verfahren einzuführen.

In diesem Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, dass die ordentlichen Gerichte Streitigkeiten verhandeln sollen, die sich auf Klagen zur Einforderung von Geldmitteln, zur Herausgabe von Vermögen oder zur Anerkennung eines Eigentumsrechts bis zu einer Höhe von RUB 500 000 gründen, ebenso auf eine vom Kläger mit Dokumenten belegte Verbindlichkeit in Höhe von nicht mehr als RUB 500 000.

Nach dem Gesetzentwurf sollen folgende Besonderheiten des vereinfachten Verfahrens gelten:

  1. Die Sache wird ohne mündliche Verhandlung auf Grundlage der von den Parteien (für deren Bereitstellung wird eine Frist von nicht mehr als 30 Tagen gewährt) vorgelegten Dokumente verhandelt.



  1. Es findet keine Vorverhandlung statt, es wird kein Protokoll geführt, eine Vertagung ist unzulässig.



  1. Die im Rahmen des vereinfachten Verfahrens ergangene Gerichtsentscheidung tritt 15 Tage nach ihrer Verabschiedung in Kraft, falls keine Berufung eingelegt wird; die Frist für die Berufung beträgt ebenfalls 15 Tage.



  1. Berufungs- und Kassationsbeschwerden und Anträge zu den Gerichtsentscheidungen werden ohne die Teilnahme der Verfahrensbeteiligten verhandelt.



Der Gesetzentwurf wurde bereits bei der Staatsduma eingereicht.

Mit einer ersten Behandlung ist in der Sitzungsperiode im Frühjahr 2015 zu rechnen.

Bei Fragen zu diesem Thema, kontaktieren Sie bitte: Falk.Tischendorf@bblaw.com Alexander.Bezborodov@bblaw.com

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