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Neues zum Vergaberechtsmodernisierungsgesetz

Die Reform des deutschen Vergaberechts schreitet weiter voran. Der Bundesrat hat in seiner 936. Plenarsitzung am 25. September 2015 seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen (BR-Drs. 367/15). Zuvor waren die umfangreichen Änderungen und Ergänzungen der Bundesregierung zum GWB-Vergaberecht (vom 8. Juli 2015) in nicht weniger als acht Ausschüssen behandelt worden.

Grundsätzliche Kritik an den Schwerpunkten des Gesetzentwurfes, beispielsweise der Gleichstellung von offenen und nicht offenen Verfahren, äußert der Bundesrat nicht. Seine insgesamt elf Änderungsvorschläge, die in der Beschluss-Drucksache 367/15 (B) zusammengefasst sind, betreffen insofern eher kleinere Details wie die Ausdehnung des sog. Spruchrichterprivilegs (§ 839 Abs. 2 BGB) auf die Mitglieder der Vergabekammern, die genauere Definition des Konzessionsbegriffs für Verträge über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege, die Überprüfung der vorgesehenen umfassenden Statistikpflichten oder kleinere Änderungen im Bereich der Prüfung der Zuverlässigkeit und im Bereich der Vergaben im ÖPNV-Bereich.

Von gewisser Tragweite dürfte allenfalls die Bitte der Länder sein, den Gesetzesvorbehalt zugunsten der Landesgesetzgebung dahingehend zu ergänzen, dass dort nicht nur Ausführungsbedingungen, sondern auch Zuschlagskriterien festgelegt werden dürfen.

In ihrer Gegenäußerung vom 7. Oktober 2015 hat die Bundesregierung die Änderungsvorschläge des Bundesrates mehrheitlich abgelehnt. Einige Punkte will sie im weiteren Verfahren noch prüfen. Das Gesetzesvorhaben ist zwischenzeitlich an den Bundestag weitergeleitet worden (BT-Drs. 18/6281), wo am 16. Oktober die erste Lesung stattgefunden und das Vorhaben in die Ausschüsse überwiesen worden ist. Nach den nach wie vor geltenden Eckpunkten der Bundesregierung zur Vergaberechtsreform vom 7. Januar 2015 soll die GWB-Novelle noch dieses Jahr verabschiedet werden. Für den Herbst angekündigt sind die neue Vergabeverordnung, der Entwurf einer Konzessionsverordnung und die Überarbeitung der Sektorenverordnung. Die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien von April 2014 muss bis zum 18. April 2016 abgeschlossen sein.

Bei Fragen zum Thema kontaktieren Sie bitte: Stephan Rechten

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